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Basel-Stadt führt Tarif für Angehörigenpflege ein

Medienmitteilung

Regierungsrat

Pflegende und betreuende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Das Modell der Angehörigenpflege in der Spitex bringt jedoch auch neue Herausforderungen bezüglich Qualität, Transparenz und Finanzierung. Der Kanton Basel-Stadt passt daher die Rahmenbedingungen zur Abrechnung solcher Leistungen per 2026 an.

Die Pflege und Betreuung durch Angehörige ist ein wichtiger Pfeiler des Gesundheits- und Sozialsystems in der Schweiz und im Kanton Basel-Stadt. Gerade in Zeiten knapper Fachkräfte leistet sie einen bedeutenden Beitrag zur Gesundheitsversorgung. 

Angehörigenpflege wächst

Seit einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2019 können Grundpflegeleistungen – wie zum Beispiel Körperpflege oder An- und Auskleiden –, die von Angehörigen erbracht werden, zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die pflegenden Angehörigen bei einer Spitex-Organisation angestellt sind. Seither sind auf dem Spitex-Markt zahlreiche Firmen aktiv geworden, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben. Mittlerweile beträgt ihr Marktanteil an der Grundpflege im Kanton Basel-Stadt rund 12 Prozent, was seit 2023 zu einem Anstieg der verrechneten Spitex-Stunden und der Kosten für ambulante Pflege geführt hat. 

Finanzielle Fehlanreize

Verstärkt wird der Trend durch Fehlanreize bei der Finanzierung dieser Pflegeleistungen. Denn auf nationaler Ebene existiert kein eigener Tarif für Angehörigenpflege. Auch im Kanton Basel-Stadt wurden Spitex-Organisationen für ihren Aufwand in der Grundpflege bisher mit 70 bis 80 Franken pro Stunde entschädigt, unabhängig davon, ob diese Leistungen durch reguläres Personal oder durch angestellte Angehörige erbracht wurden. Die Kosten in der Angehörigenpflege sind im Schnitt jedoch tiefer. Pflegende Angehörige erhalten üblicherweise einen Beitrag von 30 bis 40 Franken pro Stunde. Spitex-Organisationen profitieren zudem von geringerem administrativem Aufwand und wegfallenden Wegzeiten, was die Angehörigenpflege zu einem lukrativen Geschäftsmodell für gewinnorientierte Unternehmen macht.

Eigener Tarif für Angehörigenpflege

Mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt legt der Regierungsrat daher den Tarif zur Vergütung der Angehörigenpflege in Grundpflegeleistungen per 1. Januar 2026 fest, und zwar auf 61.60 Franken pro Stunde. Dies entspricht einem reduzierten kostendeckenden Tarif. Zusätzlich können die Spitex-Organisationen den Klienten wie bisher einen Eigenbeitrag von maximal 7.65 Franken pro Tag in Rechnung stellen. 

Die Einführung des neuen, tieferen Tarifs entlastet Kanton und Gemeinden ab nächstem Jahr finanziell. Bei gleichbleibender Leistungsmenge sind für 2026 Minderausgaben in Höhe von rund 465'000 Franken zu erwarten. Wächst die Angehörigenpflege weiter, liegen die potenziellen Einsparungen noch höher. Spitex-Organisationen müssen zudem künftig durch pflegende Angehörige erbrachte Leistungen separat ausweisen. Das schafft mehr Transparenz und erleichtert die Rechnungskontrolle.

Vorgaben zu Ausbildung und Begleitung

Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen, unterliegen im Kanton Basel-Stadt bereits heute grundsätzlich den gleichen Mindestanforderungen wie Organisationen, die ausschliesslich reguläres Pflegepersonal beschäftigen. So müssen auch pflegende Angehörige einen Pflegehelferkurs besuchen. Zudem haben Organisationen zu gewährleisten, dass ihre Pflegefachpersonen zeitnah bei Klienten und deren pflegenden Angehörigen vor Ort sein können. Solche Vorgaben zu Ausbildung und Begleitung von pflegenden Angehörigen sind wichtig, um die Qualität der Angehörigenpflege sicherzustellen. 

Hinweise

Zahlen zur Entwicklung der Spitex-Leistungen im Kanton Basel-Stadt sind zu finden unter: Statistik | Indikatoren zur Gesundheitsversorgung | Kanton Basel-Stadt

Weitere Auskünfte

Amélie Pilgram, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsversorgung

Gesundheitsdepartement Basel-Stadt, erreichbar via Anne Tschudin, Leiterin Kommunikation