Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Behindertenhilfe: Stärkung ambulanter Leistungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Fragen des Wohnens, der Lebensgestaltung und der Arbeitsintegration weiter zu stärken. Der Regierungsrat hat die Teilrevision des kantonalen Behindertenhilfegesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Diese Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlage ist mit dem Partnerkanton Basel-Landschaft eng abgestimmt.

Das seit 2017 geltende Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft erarbeitet. Als Grundlage für die bikantonale Bedarfsplanung für Leistungsangebote definiert es einheitliche Qualitätsanforderungen sowie Standards für die Erfassung und Normierung von Kosten und regelt die gegenseitige Nutzung und Anerkennung der ambulanten Angebote. 

Weiterentwicklung im Interesse der Betroffenen

Mit der vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedeten Gesetzesanpassung wird die Behindertenhilfe weiterentwickelt, damit die gesellschaftliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorankommt. Mit der Teilrevision des BHG wird insbesondere den Aspekten Individualisierung, Transparenz und Kostensteuerung Rechnung getragen. Zentrale Ziele sind die weitere Stärkung von ambulanten gegenüber institutionellen Leistungen der Behindertenhilfe, die Optimierung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und -trägern sowie die bedarfsgerechte Erweiterung der ambulanten Leistungen. 

Zur Erweiterung der Wahlmöglichkeiten in der eigenen Lebensgestaltung sollen Personen mit Behinderungen wenn immer möglich ambulante Angebote in Anspruch nehmen können. Erstmals können sie zudem Leistungen der begleiteten Arbeit und der betreuten Tagesgestaltung ausserhalb von Institutionen beanspruchen. Damit erhalten Betroffene mehr Flexibilität und profitieren von einer nachhaltigeren Integration in die Gesellschaft und einem verbesserten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Teilrevision gemeinsam mit Basel-Landschaft erarbeitet

Die Teilrevision des Behindertenhilfegesetzes des Kantons Basel-Stadt wurde mit dem Partnerkanton Basel-Landschaft eng abgestimmt. Die Vorlage nimmt die seit 2017 gemachten Erfahrungen auf und steht im Einklang mit den Reformzielen des Bundes und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK): Begriffe und Abläufe werden klarer definiert, erkannte Angebotslücken geschlossen und Pilotprojekte zur Angebotsentwicklung ermöglicht.