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Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative zur Wiederherstellung und Wiederaufforstung der ehemaligen Klybeckinsel ab

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Volksinitiative «Für die Wiederherstellung und Wiederaufforstung der ehemaligen Klybeckinsel» ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung auf Ablehnung der Stimmbevölkerung vorzulegen. Die Umsetzung der Initiative würde mindestens eine halbe Milliarde Franken kosten und dazu führen, dass Wohnraumpotenziale für rund 2'500 Personen nicht realisiert werden könnten. Die Annahme der Initiative würde zudem viele Grossprojekte in Basel Nord verzögern oder gar in Frage stellen.

Der Grosse Rat hat die Volksinitiative «Für die Wiederherstellung und Wiederaufforstung der ehemaligen Klybeckinsel» im Mai 2025 für rechtlich zulässig erklärt und dem Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen. Der Regierungsrat lehnt die Initiative aus folgenden Gründen ab:

  • Kosten-Nutzen-Verhältnis: Der Regierungsrat rechnet bei Annahme der Initiative mit einmaligen Gesamtkosten von mindestens einer halben Milliarde Franken. Dazu könnten hohe Kosten aufgrund einer allfälligen Entschädigungspflicht gegenüber der Rhystadt AG kommen, deren Parzelle am Rhein gemäss Initiative in eine Grünzone umgezont werden müsste. Den hohen Kosten der Initiative würden aufgrund der verlorenen Wohnraumpotenziale wesentlich reduzierte wirtschaftliche Vorteile (Reduktion Landwert und Steuereinnahmen) für den Kanton am Klybeckquai gegenüberstehen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Hafen- und Stadtentwicklung würde sich dadurch erheblich reduzieren. Dabei begegneten der Grosse Rat und der Regierungsrat dem Anliegen nach mehr Grünflächen im Quartier bereits mit einer Vergrösserung der geplanten öffentlichen Freiräume am Klybeckquai und Westquai um ca. 20'000 m2 gegenüber dem städtebaulichen Konzept von 2019 (siehe Medienmitteilung). Durch diese Vergrösserung der Freiräume hat sich die Wirtschaftlichkeit der Hafen- und Stadtentwicklung bereits um ca. 15-20% reduziert.
  • Verzicht auf Wohnraum: Aktuell ist am Klybeckquai Wohnraum für 3'500 Personen geplant. Bei einer Wiederherstellung der ehemaligen Klybeckinsel würden am Klybeckquai Wohnraumpotenziale für rund 2'500 Personen verloren gehen. Ein reduziertes Potenzial würde zu steigenden Mieten und mehr Pendelverkehr an anderer Stelle führen, da der Wohnraum ausserhalb von Basel realisiert würde.
  • Gravierende Auswirkungen auf Grossprojekte: Die Initiative weist Abhängigkeiten zu fast allen Grossprojekten in Basel Nord auf, die sich grösstenteils untereinander bedingen. Neben Stadtentwicklungsprojekten (Arealentwicklung Klybeckquai – Westquai, Arealentwicklung klybeckplus, Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen, Rheinbrücke, Hafenbrücke, neue Tramlinien) wären auch wichtige Projekte zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Rheinhäfen betroffen (Verlegung der Hafenbahn, Schiffsrochade). Die Annahme der Initiative würde diese Projekte verzögern oder gar in Frage stellen. Aufgrund der komplexen Abhängigkeiten ist bei allen Projekten mit einer langen Planungsdauer sowie mit Einsprachen und Rekursen zu rechnen. Der Regierungsrat geht deshalb davon aus, dass die geforderte Umsetzung der Insel bis 2035 nicht realistisch ist.
  • Aushebelung des Beteiligungsprozesses: Die langjährigen öffentlichen Beteiligungsprozesse zu den Arealentwicklungen (Klybeckquai – Westquai, klybeckplus) und zum Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen haben sichergestellt, dass verschiedene öffentliche Bedürfnisse berücksichtigt werden und nicht ein einzelnes Bedürfnis (Grünraum) Vorrang erhält. So war es möglich, bei den grossen Planungsvorhaben in Basel Nord einen politischen Konsens zur Stossrichtung der Planungen zu erreichen. Die Annahme der Initiative würde den Spielraum in den kommenden Beteiligungsprozessen mit der Bevölkerung und der Politik wesentlich reduzieren. Dies gilt es umso mehr zu bedenken, da mehr als die Hälfte der Wohnbevölkerung der betroffenen Quartiere Klybeck und Kleinhüningen sich nicht an der Abstimmung zur Initiative beteiligen kann, da sie in der Schweiz kein Stimmrecht haben.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Esther Keller

Vorsteherin Bau- und Verkehrsdepartement erreichbar via Medienstelle