Die Preise für Bebbi-Säcke sowie für Grün- und Sperrgut werden ab 2026 erhöht
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Totalrevision der Abfallverordnung beschlossen. Um das bestehende Defizit in der Abfallkasse auszugleichen, müssen die Abfallgebühren in der Stadt Basel erhöht werden. Ein 35-Liter-Bebbi-Sack kostet künftig 2.70 Franken. Bei Containern erfolgt die Abrechnung ausschliesslich nach Gewicht und nicht mehr über Vignetten. Mit der totalrevidierten Abfallverordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden zudem die verwaltungsinternen Zuständigkeiten für kantonale und kommunale Vollzugsaufgaben neu geregelt.
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz schreibt eine kostendeckende Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung vor. In Basel wies die Abfallrechnung in den vergangenen Jahren ein Defizit aus.
Um die Abfallentsorgung wieder kostendeckend zu betreiben, müssen ab 1. Januar 2026 die Gebühren erhöht werden. So kostet beispielsweise ein 35-Liter-Bebbi-Sack künftig 2.70 Franken statt wie bisher 2.30 Franken, eine Vignette für Sperrgut 5 Franken statt 4.50 Franken und eine für Grüngut 4.15 Franken statt 3 Franken. Die letzte Gebührenerhöhung liegt 18 Jahre zurück. Die Tariferhöhung fällt geringer aus als notwendig, da die Abfallrechnung in den kommenden vier bis fünf Jahren aufgrund rückerstatteter KVA-Gebühren aus früheren Jahren entlastet wird. Danach müssen die Gebühren voraussichtlich erneut erhöht werden. Die Gebühren werden künftig mindestens alle drei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.
Auch bei der Abfallentsorgung mit Containern gibt es Anpassungen. Künftig werden Containerleerungen ausschliesslich nach Gewicht abgerechnet, nicht mehr über Vignetten oder Leerungspauschalen. Damit wird dem Verursacherprinzip stärker Rechnung getragen. Bei Containern mit sehr tiefem Füllstand wird pro Leerung eine Mindestgebühr erhoben. Grüngut kann in einem Container oder in einem Gebinde (Laubsack, Tragtasche etc.) mit einem maximalen Volumen von 60 Litern entsorgt werden.
Die neuen Vignetten für Sperr- und Grüngut sind ab dem 15. Dezember 2025 im Detailhandel erhältlich. Für die alten Vignetten gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Sie können noch bis zum 31. März 2026 verwendet werden. Danach sind nur noch die neuen Vignetten gültig. Container für Hauskehricht und Grüngut müssen künftig mit einem Chip für die gewichtsabhängige Abrechnung versehen werden. Container und Chips sind bei der Stadtreinigung erhältlich.
Auch bei den Firmen gibt es eine kleine Änderung. Bisher mussten Unternehmen ab einer Abfallmenge von 100 m³ eine Abfallstatistik führen und eine abfallbeauftragte Person benennen. Neu gilt diese Pflicht auch ab 100 Tonnen Abfall. Zudem muss in Riehen und Bettingen – wie in der Stadt Basel – bei Bau- und Abbrucharbeiten bereits ab 100 m³ ein Abfallkonzept erstellt werden, statt wie bisher ab 200 m³.
Klärung der Zuständigkeiten
In den bisherigen kantonalen Verordnungen im Abfallbereich wurde nicht konsequent zwischen kantonalen und kommunalen Aufgaben unterschieden. Ziel der Revision der Verordnungen war es deshalb, die Zuständigkeiten klar zu trennen und die Aufgaben den jeweiligen Departementen eindeutig zuzuordnen. Neu ist das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) für die kantonalen Abfallvorgaben zuständig. Diese sind in der neuen kantonalen Abfallverordnung geregelt und umfassen unter anderem die Aufsicht über die Abfallanlagen, die Vergabe von Betriebsbewilligungen sowie die Durchführung von Abfallkontrollen, Beratungen und Abfallpräventionskursen. Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) ist für die kommunale Abfallsammlung und deren Finanzierung in der Stadt Basel zuständig. Diese Vorgaben sind in der Verordnung über die Abfallsammlung festgehalten. Damit ist das BVD neben der Abfallentsorgung neu auch für die Abfallrechnung und das Erteilen von Konzessionen für das Sammeln und Entsorgen von Siedlungsabfällen verantwortlich. Das BVD ist somit für alle kommunalen Aufgaben in der Stadt Basel zuständig. In den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen bleiben diese Aufgaben weiterhin in der Verantwortung der Gemeinden.
Die Verordnungsrevision gibt dem Vermeiden, Vermindern und gezielten Verwerten von Abfällen mehr Gewicht. Im Zentrum der Totalrevision steht die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Damit ist sie im Einklang mit der Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023 und der kantonalen Klimaschutzstrategie «Netto-Null 2037».
Hinweise
Überblick Abfallgebühren und Vignettenverkaufsstellen
https://www.bs.ch/themen/umwelt-und-bauen/abfall-und-sauberkeit/abfallabfuhr#abfallgebuehren
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