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Die Umsetzung des Basler Standortpakets beginnt nach den Sommerferien

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die baselstädtische Stimmbevölkerung hat am 18. Mai 2025 die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes mit einem Ja-Stimmenanteil von 63 Prozent angenommen. Das Gesetz enthält die Grundzüge des Basler Standortpakets mit den Fördergebieten Innovation, Gesellschaft und Umwelt. Der Regierungsrat hat die zugehörige Verordnung verabschiedet.

Die Verordnung regelt die Details zur Förderung im Rahmen des Basler Standortpakets und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und den Kanton. Sie tritt gleichzeitig mit dem Gesetz am 30. Juni 2025 in Kraft. Dies ermöglicht eine Förderung bereits im laufenden Jahr. Je nach internationaler Entwicklung und den Erfahrungen mit der konkreten Förderung im Jahr 2025 sind in den Folgejahren Anpassungen möglich. 

Förderbereich Innovation

Der Förderbereich Innovation steht allen forschungs- und entwicklungsintensiven Unternehmen offen. Qualifizierende Personalaufwendungen in Basel-Stadt werden als Bemessungsgrundlage zu 100 Prozent berücksichtigt, solche in der übrigen Nordwestschweiz (gesamte Kantone Basel-Landschaft und Jura, aargauische Bezirke Rheinfelden und Laufenburg, solothurnische Bezirke Dorneck und Thierstein) zu 10 Prozent. Die Förderung beträgt 25 Prozent der förderberechtigten Aufwendungen unter 5 Mio. Franken pro Jahr, 20 Prozent für Aufwendungen von 5 Mio. Franken bis zu 50 Mio. Franken pro Jahr sowie 5 Prozent für Aufwendungen, die 50 Mio. Franken pro Jahr übersteigen. Bei Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Patenten und vergleichbaren Rechten stehen und damit gemäss internationalen Standards eine besonders hohe Innovationsintensität sowie positive volkswirtschaftliche Effekte aufweisen, werden diese Fördersätze jeweils um 3 Prozentpunkte erhöht. 

Mit dieser Abstufung verfolgt der Regierungsrat das Ziel, innovative Unternehmen in ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit zu unterstützen und damit als Standort attraktiv zu bleiben. Diese Förderung steht allen forschenden Basler Firmen zu - von Start-ups und KMU bis zu Grossunternehmen. Bedingung für eine Förderung ist eine ordentliche Revision des massgebenden Geschäftsjahres, erstmals 2024, sowie eine Bestätigung der Revisionsstelle. Beides muss mit dem Gesuch eingereicht werden.

Analoge Fördersätze mit Abstufungen hat der Regierungsrat für Abschreibungen auf Anlagen festgelegt. Die Verordnung sieht im Förderbereich Innovation zudem die Förderung klinischer Studien in der Schweiz vor. Der entsprechende Aufwand bei der auftraggebenden juristischen Person wird mit einem Satz von 10 Prozent gefördert.

Förderbereich Gesellschaft

Im Förderbereich Gesellschaft wird die Elternzeit gefördert, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Die Verordnung legt fest, dass bis zu drei Wochen pro Elternteil finanziell unterstützt werden. 

Wie im Ratschlag des Regierungsrates festgehalten, werden zudem ab dem Jahr 2026 Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences gefördert. Das Förderkonzept wird bis Anfang 2026 ausgearbeitet.

Förderbereich Umwelt

Im Bereich Umwelt fördert der Kanton einerseits die Verminderung von direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) in Form von verminderten Tonnen CO₂-Äquivalente (CO₂eq) für überverpflichtend umgesetzte Massnahmen im Kanton und in der Schweiz. Die Förderung beträgt pro verminderter Tonne CO₂eq im Kanton Basel-Stadt 150 Franken. In der übrigen Schweiz beträgt die Förderung 75 Franken pro verminderter Tonne CO₂eq, wobei in beiden Fällen maximal 40 Prozent der Investitionskosten der umgesetzten Massnahmen vergütet werden. Zudem fördert der Kanton weltweit die Reduktion der Emissionsintensität direkter Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr. Die Förderung beträgt pro verminderter Tonne CO₂eq 15 Franken. Der maximale Förderbetrag pro juristischer Person beträgt bei der weltweiten Reduktion 5 Mio. Franken im Jahr. 

Schliesslich fördert der Kanton die Steigerung der Energieeffizienz anhand eingesparter Kilowattstunden (kWh) Energie. Die Förderung beträgt im Kanton 4 Rappen pro eingesparter kWh Energie, in der übrigen Schweiz 2 Rappen pro eingesparter kWh Energie.

Weiteres Vorgehen und Gesuchsstellung

Beitragsgesuche für das massgebende Geschäftsjahr 2024 müssen für alle Fördergebiete bis 30. September 2025 über eine elektronische Plattform eingereicht werden. Diese wird voraussichtlich ab Mitte August 2025 zur Verfügung stehen. 

Zuständig für den Vollzug des Basler Standortpakets ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Das AWA prüft die Gesuche. Der Regierungsrat wird noch über den effektiven Betrag der Fonds-Äufnung entscheiden. Damit die Fonds nicht überbucht werden, kann der Regierungsrat einen Kürzungssatz festlegen, der bei aller Förderung, ausser bei der Elternzeit und dem Beitrag an Forschungskooperation, wirkt. Erste Auszahlungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Das AWA informiert auf seiner Website regelmässig über den aktuellen Stand der Umsetzung. 

Um Gesetz und Verordnung vollziehen zu können, werden im AWA maximal 9,5 Stellen (FTE) geschaffen. Diese werden schrittweise – soweit erforderlich – aufgebaut. Der Personal- und der Sachaufwand werden über die beiden Fonds refinanziert.