Das Basler Standortpaket – Basel-Stadt fördert Innovation, Elternzeit und Klimaschutz
Das Basler Standortpaket bietet gezielte finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in Innovation, Elternzeit oder Klimaschutz investieren. Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.
Warum das Basler Standortpaket?
Basel-Stadt gehört zu den führenden Wirtschaftsstandorten der Schweiz. Aufgrund des zunehmenden weltweiten Standortwettbewerbs fördert der Kanton baselstädtische Unternehmen gezielt bei ihrem Engagement in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt. Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes am 5. Februar 2025 mit grosser Mehrheit beschlossen und die Stimmbevölkerung hat den Beschluss am 18. Mai 2025 in einer Volksabstimmung angenommen.
Finanziert wird die Förderung aus zwei Fonds, in die der Regierungsrat jährlich zwischen 150 und 500 Millionen Franken einspeisen kann. Über die Höhe der Einzahlungen entscheidet der Regierungsrat jährlich je nach Finanzlage. 80 Prozent der Mittel sind für den Förderbereich Innovation vorgesehen, 20 Prozent für die Förderbereiche Gesellschaft und Umwelt (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Klimaschutz, sowie Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences).
Was wird gefördert?
1. Innovation
- Beiträge an Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) im Kanton Basel-Stadt und in der übrigen Nordwestschweiz.
- Beiträge an Abschreibungen auf F&E-Anlagen (inkl. Hochtechnologieproduktion) im Kanton Basel-Stadt und in der übrigen Schweiz.
- Beiträge an Aufwendungen für klinische Studien und dafür notwendige Wirkstoffherstellung.
2. Elternzeit
- Beiträge für eine freiwillig gewährte Elternzeit für Arbeitnehmende mit vertraglichem Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt. Voraussetzung ist, dass der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub gemäss Erwerbsersatzgesetz (14 Wochen für Mütter bzw. 2 Wochen für Väter bzw. das andere Elternteil) bereits gewährt wurde. Übernommen werden bis zu 3 Wochen, 80 % des Lohns, maximal 220 Franken pro Tag.
3. Umwelt
- Massnahmen zur Reduktion direkter Treibhausgasemissionen (Scope 1) im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz.
- Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz.
- Reduktion der Emissionsintensität direkter Treibhausgasemissionen weltweit (Scope 1).
4. Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences
- Ab 2026: Beiträge an Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences zwischen Hochschulen und Unternehmen.
Wer kann Fördergelder beantragen?
1. Innovation
Alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt sowie beschränkt steuerpflichtige juristische Personen mit einer qualifizierenden Anlage im Kanton – vom Start-up bis zum Grossunternehmen.
2. Elternzeit
Alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt sowie beschränkt steuerpflichtige juristische Personen. Bei der Elternzeit braucht es keine qualifizierende Anlage. Zudem sind bei der Elternzeit auch gemäss § 66 Abs. 1 lit. f StG steuerbefreite juristische Personen gesuchsberechtigt.
3. Umwelt
Alle unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Personen im Kanton Basel-Stadt sowie beschränkt steuerpflichtige juristische Personen mit einer qualifizierenden Anlage im Kanton – vom Start-up bis zum Grossunternehmen.
4. Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences
Hochschulen in der Region können ab 2026 für Forschungsprojekte mit baselstädtischen Unternehmen im Bereich Life Sciences Beiträge erhalten. Diese Projekte müssen einen globalen Nutzen haben.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat beschliesst und veröffentlicht die Verordnung zum Standortförderungsgesetz mit den konkreten Förderkriterien. Anschliessend informiert das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) über das Verfahren zur Gesuchseinreichung.
Voraussichtlich ab Spätsommer 2025 können Unternehmen Gesuche für eine direkte, finanzielle Förderung in den Bereichen Innovation, Elternzeit und Klimaschutz über ein eGovernment-Portal einreichen. Erste Auszahlungen sind für Frühjahr 2026 vorgesehen.
Diese Seite bleibt aktuell – Unternehmen erhalten hier laufend alle wichtigen Informationen zur Umsetzung des Basler Standortpakets.
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