Das Basler Standortpaket – Basel-Stadt fördert Innovation, Elternzeit und Klimaschutz
Das Basler Standortpaket bietet gezielte finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in Innovation, Elternzeit oder Klimaschutz investieren. Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.
Warum das Basler Standortpaket?
Basel-Stadt gehört zu den führenden Wirtschaftsstandorten der Schweiz. Aufgrund des zunehmenden weltweiten Standortwettbewerbs fördert der Kanton baselstädtische Unternehmen gezielt bei ihrem Engagement in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt. Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes am 5. Februar 2025 mit grosser Mehrheit beschlossen und die Stimmbevölkerung hat den Beschluss am 18. Mai 2025 in einer Volksabstimmung angenommen. Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Standortförderungsgesetz (Totalrevision) mit den konkreten Förderkriterien am 24. Juni 2025 verabschiedet.
Finanziert wird die Förderung aus zwei Fonds, in die der Regierungsrat jährlich zwischen 150 und 500 Millionen Franken einspeisen kann. Über die Höhe der Einzahlungen entscheidet der Regierungsrat jährlich je nach Finanzlage. 80 Prozent der Mittel sind für den Förderbereich Innovation vorgesehen, 20 Prozent für die Förderbereiche Gesellschaft und Umwelt (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Klimaschutz, sowie Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences).
Zeitplan
24. Juni 2025 | Regierungsrat verabschiedet die Verordnung |
27. Juni 2025 | Medienkonferenz zur Umsetzung der Verordnung |
27. Juni 2025 | Webinar für Unternehmen, organisiert von der Handelskammer beider Basel (HKBB) mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt |
30. Juni 2025 | Teilrevision des Standortförderungsgesetzes und die Totalrevision der Standortförderungsverordnung treten in Kraft |
11. Aug 2025 | Webinar für Unternehmen, organisiert von der Handelskammer beider Basel (HKBB) mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt |
Mitte Aug. – 30. Sep 2025 | Einreichung Gesuche im ersten Jahr |
bis Jan. 2026 | Verfügung der Förderbeiträge durch das AWA |
bis Ende März 2026 | Erste Auszahlungen |
Ab 2026 | Regelprozess: Frist zur Einreichung der Gesuche bis jeweils 30. Juni. |
Übersichten zu den Förderbereichen Innovation, Elternzeit und Umwelt
Modul Innovation (Startet einen Download) Modul Elternzeit (Startet einen Download) Modul Umwelt (Startet einen Download)Veranstaltungen
Webinar «Umsetzung des Basler Standortpakets» vom 27. Juni 2025, 13.00 – 14.00 Uhr
Die Handelskammer beider Basel (HKBB) hat zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit das erste Webinar zu den Grundzügen der Verordnung durchgeführt.
Thematisiert wurden die Ausgestaltung der Förderung von Innovation, Gesellschaft und Umwelt in der Verordnung und welche Informationen Sie in den kommenden Wochen vorbereiten müssen, wenn Sie ein Fördergesuch einreichen möchten.
Die Aufzeichnung dieses Webinars finden Sie direkt unter diesem Absatz.
Webinar vom 27. Juni 2025
Webinar «Umsetzung des Basler Standortpakets» am 11. August 2025
Die Handelskammer beider Basel (HKBB) wird zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ein Webinar zum Antragsprozess anbieten.
Details zu diesem Webinar folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Informationen
Verordnung zum Standortförderungsgesetz StaföV.pdf (Startet einen Download) Erläuterungen zur Verordnung zum Standortfördergesetz StaföV.pdf (Startet einen Download) Medienmitteilung Start Basler StandortpaketDie baselstädtische Stimmbevölkerung hat am 18. Mai 2025 die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes mit einem Ja-Stimmenanteil von 63 Prozent angenommen. Das Gesetz enthält die Grundzüge des Basler Standortpakets mit den Fördergebieten Innovation, Gesellschaft und Umwelt. Der Regierungsrat hat die zugehörige Verordnung verabschiedet.
Diese Seite bleibt aktuell – Unternehmen erhalten hier laufend alle wichtigen Informationen zur Umsetzung des Basler Standortpakets.
Info-Service für Unternehmen zum Basler Standortpaket
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