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Das Basler Standortpaket – Basel-Stadt fördert Innovation, Elternzeit und Klimaschutz

Das Basler Standortpaket bietet gezielte finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in Innovation, Elternzeit oder Klimaschutz investieren. Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen zur Förderung, Gesuchseinreichung und zum weiteren Vorgehen.

Warum das Basler Standortpaket?

Basel-Stadt gehört zu den führenden Wirtschaftsstandorten der Schweiz. Aufgrund des zunehmenden weltweiten Standortwettbewerbs fördert der Kanton baselstädtische Unternehmen gezielt bei ihrem Engagement in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt. Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes am 5. Februar 2025 mit grosser Mehrheit beschlossen und die Stimmbevölkerung hat den Beschluss am 18. Mai 2025 in einer Volksabstimmung angenommen. Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Standortförderungsgesetz (Totalrevision) mit den konkreten Förderkriterien am 24. Juni 2025 verabschiedet.

Finanziert wird die Förderung aus zwei Fonds, in die der Regierungsrat jährlich zwischen 150 und 500 Millionen Franken einspeisen kann. Über die Höhe der Einzahlungen entscheidet der Regierungsrat jährlich je nach Finanzlage. 80 Prozent der Mittel sind für den Förderbereich Innovation vorgesehen, 20 Prozent für die Förderbereiche Gesellschaft und Umwelt (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Klimaschutz, sowie Forschungskooperationen im Bereich Life Sciences).

Was wird gefördert?


Wer kann Fördergelder beantragen?

Zeitplan

24. Juni 2025
Regierungsrat verabschiedet die Verordnung
27. Juni 2025
Medienkonferenz zur Umsetzung der Verordnung
27. Juni 2025
Webinar für Unternehmen, organisiert von der Handelskammer beider Basel (HKBB) mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt
30. Juni 2025
Teilrevision des Standortförderungsgesetzes und die Totalrevision der Standortförderungsverordnung treten in Kraft
11. Aug 2025
Webinar für Unternehmen, organisiert von der Handelskammer beider Basel (HKBB) mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt
Mitte Aug. – 30. Sep 2025
Einreichung Gesuche im ersten Jahr
bis Jan. 2026
Verfügung der Förderbeiträge durch das AWA
bis Ende März 2026
Erste Auszahlungen
Ab 2026
Regelprozess: Frist zur Einreichung der Gesuche bis jeweils 30. Juni.

Allgemeine Fragen und Antworten zum Basler Standortpaket

Veranstaltungen

Webinar «Umsetzung des Basler Standortpakets» vom 27. Juni 2025, 13.00 – 14.00 Uhr

Die Handelskammer beider Basel (HKBB) hat zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit das erste Webinar zu den Grundzügen der Verordnung durchgeführt.

Thematisiert wurden die Ausgestaltung der Förderung von Innovation, Gesellschaft und Umwelt in der Verordnung und welche Informationen Sie in den kommenden Wochen vorbereiten müssen, wenn Sie ein Fördergesuch einreichen möchten.

Die Aufzeichnung dieses Webinars finden Sie direkt unter diesem Absatz.

Webinar vom 27. Juni 2025

© Handelskammer beider Basel HKBB

Webinar «Umsetzung des Basler Standortpakets» am 11. August 2025

Die Handelskammer beider Basel (HKBB) wird zusammen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ein Webinar zum Antragsprozess anbieten.

Details zu diesem Webinar folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Diese Seite bleibt aktuell – Unternehmen erhalten hier laufend alle wichtigen Informationen zur Umsetzung des Basler Standortpakets.

Info-Service für Unternehmen zum Basler Standortpaket

Erhalten Sie eine kurze Info per E-Mail, sobald es Neuigkeiten oder Änderungen auf unserer Website zum Basler Standortpaket gibt.

Kontakt

für Unternehmen:

für Medienschaffende:

Sonja Körkel, Kommunikationsbeauftragte WSU

Für dieses Thema zuständig

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