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Finanz- und Lastenausgleich zwischen Basel, Riehen und Bettingen soll angepasst werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kanton Basel-Stadt kennt seit 2008 einen Finanz- und Lastenausgleich (FiLa) zwischen den Einwohnergemeinden Basel, Riehen und Bettingen. Aufgrund der Steuervorlage 17 und Empfehlungen der Finanzkontrolle sind Anpassungen am FiLa notwendig. Diese betreffen den Ressourcenausgleich. Die Gemeinden haben vereinbart, den Lastenausgleich in einer nächsten Etappe zu überprüfen.

Gemäss der Verfassung des Kantons Basel-Stadt sind zwischen den Einwohnergemeinden strukturell bedingte Sonderlasten und Unterschiede aufgrund der Finanzkraft auszugleichen. Dies wird im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG) geregelt. Dieser Ausgleich wurde letztmals im Jahr 2016 angepasst.

Nachvollzug aufgrund der Steuervorlage 17

Der Basler Kompromiss zur Steuervorlage 17 (SV17), der am 1. Januar 2019 in Kraft trat, macht eine Anpassung des FiLaG erforderlich. Im Rahmen der Umsetzung der SV17 wurde die progressive (renditeabhängige) Gewinnsteuer abgeschafft und durch einen proportionalen Gewinnsteuersatz von 6.5 Prozent für alle juristischen Personen ersetzt. Diese Änderung muss im FiLaG nachvollzogen werden.

Empfehlung der Finanzkontrolle umgesetzt

Weiter werden zwei Empfehlungen der Finanzkontrolle Basel-Stadt umgesetzt. Diese empfahl 2019, bei der nächsten Revision eine Anpassung der Korrekturzahlung vorzunehmen. Diese Zahlung wurde aufgrund eines Rechenfehlers bei der ursprünglichen Ausgestaltung des FiLa im Jahr 2006 eingeführt. Konkret erfolgt beim Ressourcenausgleich jährlich eine Ausgleichszahlung von 1.14 Mio. Franken zugunsten der Einwohnergemeinde Basel. Diese fixe Korrektur widerspricht der Logik eines Finanzausgleichs von ressourcenstärkeren zu ressourcenschwächeren Gemeinden und soll abgeschafft werden. 

Zudem soll im Einvernehmen der Einwohnergemeinden auf den Nachvollzug der unberücksichtigten Ausgleichsperiode 2009 verzichtet werden.

Beiträge von Bettingen werden reduziert

In Abstimmung mit der Finanzkontrolle haben die beiden Gemeinden und der Kanton seit der Jahresrechnung 2021, bei der die SV17 erstmals Wirkung entfaltet, die Ausgleichszahlungen abgegrenzt. Im Rahmen der Gespräche über den innerkantonalen Finanzausgleich wurde bei der Gemeinde Bettingen festgestellt, dass die Steuererträge und die Abgrenzungen in den Jahren 2022 bis 2024 zu hoch ausfielen (vgl. Medienmitteilung der Gemeinde Bettingen vom 26.11.2025). Dies hat Auswirkungen auf den FiLa, da die Steuererträge der Gemeinden die Grundlage für die Ausgleichszahlung bilden. Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen wurden in der vorliegenden Teilrevision die korrigierten Steuererträge von Bettingen (gemäss den Berechnungen der Finanzkontrolle) berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Anpassung des FiLa wirkt sich folgendermassen auf die Ausgleichszahlungen zwischen Riehen, Bettingen und Basel aus: Durch die Anpassung der Steuererträge wird der Kanton für die Jahre 2021 bis 2024 nachträglich einmalig mit rund 9.5 Mio. Franken belastet. Bei den Gemeinden wird Bettingen mit rund 0.9 Mio. Franken belastet und Riehen mit rund 10.4 Mio. Franken entlastet. Der Nachvollzug der SV17 hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Ausgleichszahlungen, da das ausschlaggebende Ressourcenverhältnis zwischen den drei Gemeinden unverändert bleibt. Einen Effekt hat hingegen der Wegfall der Korrekturzahlung. 

Lastenausgleich wird in der nächsten Etappe überprüft

Im Rahmen der Diskussion über die Anpassungen im Ressourcenausgleich wurden auch mögliche Optimierungen beim Lastenausgleich geprüft. Dabei zeigte sich, dass der Nutzen eines Finanz- und Lastenausgleichs in einem kleinräumigen Kanton mit lediglich drei Gemeinden grundsätzlich zu diskutieren ist. Diese Thematik soll daher in einem nächsten Schritt vertieft analysiert werden. Ebenso ist die angemessene Berücksichtigung der Gemeinden am Ertrag der Ergänzungssteuer (OECD-Mindestbesteuerung von grossen Unternehmen) zu klären.

Hinweise

Ratschlag zur Anpassung des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs (FiLa) 

Erklärt: Der Innerkantonale Finanz- und Lastenausgleich

Der Innerkantonale Finanz- und Lastenausgleich (FiLa) zwischen Basel, Riehen und Bettingen ist in einen Ressourcenausgleich und in einen Lastenausgleich unterteilt, wobei der Lastenausgleich zwei Komponenten umfasst:

  • Ressourcenausgleich: Massgebend für den Ressourcenausgleich ist das Ressourcenpotenzial pro Kopf (sog. Finanzkraftindex). Gemeinden, deren Finanzkraftindex über dem kantonalen Durchschnitt liegt, gelten als ressourcenstark. Die ressourcenstarken Einwohnergemeinden zahlen 25 Prozent der Differenz zwischen ihren eigenen Ressourcen bzw. ihrer eigenen Finanzkraft und dem kantonalen Durchschnitt in den Ausgleichstopf ein.
  • Abgeltung zentralörtlicher Leistungen: Das sind Leistungen, die vom Zentrum (Einwohnergemeinde Basel) erbracht werden und die von einem Personenkreis von ausserhalb des Zentrums in Anspruch genommen werden. Die Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen leisten an die zentralörtlichen Leistungen der Einwohnergemeinde Basel sei 2017 eine pauschale lineare Abgeltung in Höhe von 3 Prozent ihres jeweiligen kantonalen und kommunalen Einkommenssteuerpotenzials.
  • Abgeltung allgemeiner Zentrumslasten: Das sind jene Kosten, die in der Stadt Basel aufgrund der Zentrumsfunktion anfallen, welche aber nicht eindeutig Menschen von ausserhalb des Zentrums zugeordnet werden können. Die Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen leisten ihren Anteil zur Abgeltung der Zentrumslasten der Einwohnergemeinde Basel mit den Kantonssteuern ihrer Einwohnenden, es findet keine zusätzliche Abgeltung der Zentrumslasten im Rahmen des FiLa statt.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Tanja Soland

Vorsteherin Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt