Projekt ReoS: Reorganisation der Strafverfolgung startet in die Konzeptphase
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat die Initialisierungsphase des Projekts ReoS («Reorganisation der Strafverfolgung») erfolgreich abgeschlossen und legt dazu einen Zwischenbericht vor. Für die anschliessende Konzeptphase wurde ein organisatorisches Zielmodell mit elf Stossrichtungen festgelegt, in denen konkrete Lösungsansätze entwickelt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für die weitere Projektarbeit bis Mitte 2027 die Ausgabenbewilligung von 1.36 Millionen Franken, davon 524'000 Franken als Nachtragskredit für das Budget 2026.
Das Projekt ReoS geht auf die Motion Messerli und Konsorten zurück, die den Regierungsrat beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Ausgliederung der Kriminalpolizei aus der Staatsanwaltschaft zu unterbreiten und die dafür erforderlichen gesetzlichen Anpassungen sowie weiteren Umstrukturierungen vorzunehmen. Mit dem Abschluss der Initialisierungsphase liegen nun die Leitplanken und Handlungsfelder für die weitere Ausarbeitung vor. In der Konzeptphase wird das Zielmodell vertieft, wie der Regierungsrat in seinem Bericht an den Grossen Rat ausführt. Dabei sollen insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft nach Massgabe der Strafprozessordnung neu geregelt werden.
Die elf Stossrichtungen umfassen neben dem neuen Rollenverständnis der Kriminalpolizei auch organisatorische, personelle oder infrastrukturelle Themen innerhalb der betroffenen Organisationen. Die Umsetzung von ReoS wird mit erheblichen Projekt-, Umsetzungs-, Infrastruktur- und Personalkosten verbunden sein. Zu bewältigen sind unter anderem Arbeitspakete wie Personaltransfer, neue Arbeitsprozesse, Ausbildungs- und Standortkonzepte sowie IT-Anpassungen. Diese Aufwände sind jedoch nicht allein auf die Ausgliederung der Kriminalpolizei zurückzuführen, sondern auch auf bestehende strukturelle Defizite und notwendige Modernisierungsschritte wie die Bereinigung von Arbeitsrückständen, die Digitalisierung, die Bewältigung steigender Fallzahlen und die Bearbeitung neuer Kriminalitätsfelder. Während einmalige Aufwände etwa für Rekrutierung, Weiterbildung oder Infrastruktur befristet sind, erfordern die strategischen Herausforderungen längerfristige strukturelle Anpassungen.
Die mit der Motion Messerli verlangte Vorlage soll dem Grossen Rat Mitte 2027 vorgelegt werden. Die Umsetzung von ReoS erfordert umfangreiche rechtliche Anpassungen in Gesetzen, Verordnungen und Weisungen, aber auch im Dienstrecht. Realistischerweise treten neue Bestimmungen frühestens ab 2029 in Kraft. Um dennoch zeitnah Verbesserungen zu erreichen, sind etappierte Rechtsetzungsmassnahmen geplant. In einer ersten Phase sollen Rechtsgrundlagen für eine erweiterte Aufgaben- und Kompetenzausstattung der Kantonspolizei geschaffen werden, um Pilotversuche zu ermöglichen, Erfahrungen zu sammeln und Ausbildungswirkungen zu erzielen. Mit dem Projekt ReoS stellt der Kanton Basel-Stadt die Weichen für eine moderne, effiziente und klar strukturierte Strafverfolgung.