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Regierungsrat empfiehlt Anti-Chaoten-Initiative zur Ablehnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die «Anti-Chaoten-Initiative» den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung und ohne Gegenvorschlag zum Entscheid vorzulegen. Er teilt die Absicht, rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit Demonstrationen zu sanktionieren, kommt aber zum Schluss, dass sich die Forderungen der Initiative kaum umsetzen lassen.

Die in der unformulierten Initiative «Ja zur Durchsetzung von Recht und Ordnung - Nein zum Chaotentum (Anti-Chaoten-Initiative)!» geforderte umfassende Kostenüberwälzung auf sogenannte «Störer» wirft rechtliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Grundrechte wie die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit sowie auf die individuelle Zurechenbarkeit. Eine pauschale, finanzielle Haftungsregelung für sämtliche Störungen von Demonstrationen wäre aus Sicht des Regierungsrats mit dem Störerprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit kaum vereinbar.

Die Initiative würde aber vor allem an der praktischen Umsetzung scheitern. Eine rechtssichere und verlässliche Identifikation haftbarer Personen im Rahmen von Demonstrationen ist erfahrungsgemäss kaum möglich. Auch die Erfahrungen anderer Kantone zeigen, dass vergleichbare Regelungen bisher nicht konsequent angewendet wurden oder an Vollzugsproblemen gescheitert sind. Das geltende Recht bietet bereits heute die Möglichkeit, individuell vorwerfbares Verhalten im Zusammenhang mit Versammlungen zu sanktionieren – einschliesslich einer gezielten Kostenverrechnung.