Regierungsrat verabschiedet neue Archäologieverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Die totalrevidierte Archäologieverordnung regelt den Schutz und den Umgang mit archäologischen sowie naturgeschichtlichen Denkmälern im Kanton Basel-Stadt. Ziel der Totalrevision ist es unter anderem, die gesetzlichen Neuerungen, insbesondere die Erweiterung des Unterschutzstellungsverfahrens und die Verankerung der Öffentlichkeitsarbeit, verbindlich umzusetzen.
Die totalrevidierte Verordnung betreffend die kantonale Archäologie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Revision erfolgt in enger Abstimmung mit der Denkmalpflegeverordnung, um ein einheitliches und modernes Regelwerk für den Schutz und die Vermittlung des kulturellen Erbes im Kanton Basel-Stadt zu gewährleisten. Begrifflichkeiten und damit verbundene Aufgaben wurden den modernen Standards angepasst, wie sie heute in der Archäologie üblich sind.
Die Archäologische Bodenforschung übernimmt künftig die Betreuung der archäologischen Funde des Kantons, um die gestiegene Anzahl an Funden effizient und sachgerecht als Quellen zur Basler Geschichte aufzubewahren. Neu kann die Archäologische Bodenforschung Aufgaben betreffend archäologische und naturgeschichtliche Denkmäler an Dritte mittels Vereinbarungen übertragen. Vor diesem Hintergrund hat die Archäologische Bodenforschung mit dem Historischen Museum Basel und dem Naturhistorischen Museum Basel Vereinbarungen über die Betreuung von kantonalen archäologischen und naturgeschichtlichen Funden älterer Bestände abgeschlossen.
Die Kosten für archäologische Massnahmen auf privatem Grund trägt wie bis anhin der Kanton. Für archäologische Massnahmen im öffentlichen Raum kommt die Kostentragungsregelung des § 32 des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raums zur Anwendung. Diese jahrelange Praxis wird damit auch in der Archäologieverordnung neu explizit verankert.
Die neue Archäologieverordnung konkretisiert zudem die neu gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist die Stärkung der kulturellen Identität, die Förderung des Bewusstseins für das archäologische Erbe und der Ausbau der Bildungsangebote im Kanton Basel-Stadt. Die Einrichtung Archäologischer Informationsstellen soll verstärkt zur touristischen Attraktivität Basels beitragen.