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Regierungsrat verabschiedet überarbeitete Solaroffensive

Medienmitteilung

Regierungsrat

Im November 2022 hat die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt das Netto-Null-Ziel 2037 beschlossen. Der Ausbau der Photovoltaik (PV) spielt im Klimaschutz eine wichtige Rolle. Das Solarstrompotenzial auf Dächern und an Fassaden im Kanton Basel-Stadt reicht, um rund 40 Prozent des heutigen kantonalen Strombedarfs zu decken. Mit der Solaroffensive will der Regierungsrat den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben. Die überarbeitete Solaroffensive wurde nun vom Regierungsrat verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen.

Der Entwurf der Solaroffensive war vom 23. April bis zum 29. Juli 2024 bei Parteien, Verbänden und Organisationen in der öffentlichen Vernehmlassung. Es gingen insgesamt 33 Stellungnahmen ein, zustimmende und ablehnende Rückmeldungen hielten sich die Waage. Aufgrund der Rückmeldungen wurde der Ratschlag überarbeitet, wobei die grundsätzlichen Elemente erhalten blieben: vereinfachte Bewilligungsverfahren für PV-Anlagen, ausgebaute Förderung für PV-Anlagen und Pflicht zur Eigenstromerzeugung mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren für bestehende Bauten. 

Bewilligungsverfahren werden vereinfacht, ohne den Denkmalschutz aufzuweichen

Die Änderungen im Bewilligungsverfahren wurden mit der kantonalen Denkmalpflege koordiniert. Das bisherige Verbot für PV-Anlagen in den historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen wird aufgehoben. PV-Anlagen an Kulturdenkmälern und in der Schutzzone sowie an Fassaden in der Schonzone unterliegen weiterhin der Baubewilligungspflicht. In weniger sensiblen Zonen reicht für genügend angepasste PV-Anlagen eine Meldung an das Bau- und Gewerbeinspektorat. Die Kriterien, nach denen Anlagen als «genügend angepasst» gelten, sind in der Raumplanungsverordnung definiert. Für PV-Anlagen, die diese Kriterien nicht erfüllen, muss in allen Zonen weiterhin eine Baubewilligung eingeholt werden. 

Solare Nutzungspflicht im Bestand – mit sinnvollen Ausnahmen

Basierend auf den Rückmeldungen der Vernehmlassung wurden der Geltungsbereich der Nutzungspflicht konkretisiert und eine Reihe von Ausnahmen definiert. Grundlage der Nutzungspflicht bleibt weiterhin der Solarkataster, die Pflicht beschränkt sich jedoch auf Bauten mit einer geeigneten Dachfläche von mehr als 100 m2. Kleinere Dachflächen und Fassaden fallen nicht unter die Solarpflicht. Von der Nutzungspflicht gänzlich ausgenommen sind zudem Kulturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Bei inventarisierten Bauten und bei Bauten in der Schutzzone entscheidet die Denkmalpflege im Einzelfall, ob und auf welchen Dachflächen PV-Anlagen zugelassen werden können. Die Teilflächen, die aus Gründen des Denkmalschutzes nicht genutzt werden dürfen, sind von der Nutzungspflicht ausgenommen, ebenso Teilflächen, die bereits anderweitig genutzt werden (z.B. für eine solarthermische Anlage, eine Terrasse oder eine Dachbegrünung) oder technisch nicht geeignet sind (z.B. Glasdächer, Flächen mit vielen Dachaufbauten usw.). 

Ersatzabgabe bei Nichterfüllung der Nutzungspflicht

Wenn eine Nutzungspflicht besteht und nicht erfüllt wird, ist eine Ersatzabgabe zugunsten des Förderabgabefonds zu entrichten. Die Ersatzabgabe wird in zehn jährlichen Raten von je 150 Franken pro Kilowatt (kW) erhoben. Entscheidet sich eine Eigentümerschaft während dieser zehn Jahre doch noch für eine PV-Anlage, wird die noch nicht fällige Ersatzabgabe erlassen. Für definierte Härtefälle ist ein Aufschub von bis zu drei Jahren nach der nächsten Handänderung möglich. 

Förderung von PV-Anlagen bis 2040

Der Kanton unterstützt die Installation von PV-Anlagen mit Förderbeiträgen bis im Jahr 2040, also bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die solare Nutzungspflicht für bestehende Gebäude wirksam wird. Der Regierungsrat wird die Förderung so ausgestalten, dass die Beiträge im Laufe der Jahre abnehmen; damit lohnt es sich finanziell, möglichst frühzeitig eine PV-Anlage zu installieren. Neben dem Grundbeitrag für jede PV-Anlage gibt es zusätzliche Förderbeiträge für Anlagen an Fassaden sowie an schützenswerten Gebäuden. In den ersten Jahren zahlt der Kanton auch Beiträge an Balkonkraftwerke und Beteiligungsanlagen. Die ausbezahlten Förderbeiträge und die Zielerreichung der Solaroffensive werden laufend überprüft.