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Regierungsrat will Entwicklung von Quartierparkings vorantreiben

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat möchte öffentliche Strassenparkplätze in private Tiefgaragen verlagern. Damit künftig mehr private Parkierungsgelegenheiten zur Verfügung stehen, legt der Regierungsrat ein Konzept für die Entwicklung von Quartierparkings vor. Das Konzept definiert zwei konkrete Standorte für Quartierparkings im Kleinbasel. Im Grossbasel wird ein Bedarf für Quartierparkings in zwei Quartieren ausgewiesen. Dank der Verlagerung von öffentlichen Parkplätzen in private Tiefgaragen werden im Strassenraum mehr Flächen für Stadtgrün, Aufenthalt und Veloinfrastrukturen frei.

Parkplätze im öffentlichen Raum verhindern vielerorts sichere Velostreifen, Bäume entlang der Strassen oder Aufenthaltsflächen. Der Regierungsrat möchte deshalb dafür sorgen, dass Autos vermehrt auf privatem Grund parkiert werden können. Damit kommt er auch einem entsprechenden Auftrag des Umweltschutzgesetzes nach. Grosses Potenzial liegt in der effizienteren Nutzung von bestehenden privaten Parkplätzen. Für eine Verlagerung der Parkplätze braucht es aber auch zusätzliche Quartierparkings. Der Regierungsrat hat ein Konzept beschlossen, das aufzeigt, wie er die Entwicklung von Quartierparkings aktiv angehen will. Zur Umsetzung des Konzeptes beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat einmalige Ausgaben von 660'000 Franken und wiederkehrende Ausgaben von 115'000 Franken pro Jahr.

Parkplatzmonitoring soll Grundlagen liefern

Die statistische Datengrundlage im Bereich Privatparkplätze muss verbessert werden. Nur mit guten Daten zur Anzahl und Auslastung der öffentlichen und der privaten Parkplätze wird es mittelfristig möglich sein, das Parkplatzangebot insgesamt effizient zu planen und zu bewirtschaften. Entsprechend ist der Aufbau eines Parkplatzmonitorings zentral.

Das Konzept zeigt, wo der Bedarf nach Quartierparkings besonders gross ist. Der dringendste Bedarf besteht aktuell im Kleinbasel. Dieser Bedarf soll mit der (teilweisen) Umwidmung des bestehenden Novartis-Parkhauses Klybeck sowie mit einem neuen Quartierparking in der geplanten Überbauung der Messehalle 3 gedeckt werden. Im Weiteren besteht ein Bedarf nach einem Quartierparking im östlichen Teil des Gundelingerquartiers (Raum Dreispitz) sowie im östlichen Teil des Iselinquartiers (Raum Colmarerstrasse/Wasgenring). In beiden Fällen liegen aber noch keine konkreten Projekte für Quartierparkings vor. Wichtig ist zudem, dass bei anstehenden Arealentwicklungen die Möglichkeit eines Quartierparkings jeweils sorgfältig geprüft und wo zweckmässig dann auch ein solches Parking realisiert wird. Bei Strassenumgestaltungen, die zu einer wesentlichen Reduktion von Strassenparkplätzen führen, soll der Kanton neu auch aktiver nach möglichen Ersatzparkplätzen auf Privatareal suchen. 

Verschiedene Formen von Quartierparkings

Für ein Quartierparking in Basel sind grundsätzlich unterschiedliche Formen denkbar: Ein Quartierparking könnte z.B. ein kantonseigenes, öffentlich zugängliches Parkhaus mit einer Mischung aus Kurzzeitparkplätzen, fest vermieteten Parkplätzen und unterschiedlichen Dauerparkkarten (z.B. für Nachtparker) sein. Auch denkbar wäre die Erweiterung einer ohnehin im Rahmen einer neuen Überbauung geplanten Tiefgarage mit zusätzlichen Parkplätzen, die an die Bevölkerung aus der Umgebung fest vermietet werden. 

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung sollen sich die Parktarife an den Marktpreisen privater Parkplätze orientieren. Dennoch wird es nur ausnahmsweise möglich sein, ein Quartierparking wirtschaftlich zu betreiben. Der Regierungsrat hat deshalb die Mobilitätsfondsverordnung so angepasst, dass der Fonds Investitionsbeiträge von bis zu 40% der Erstellungskosten übernehmen kann. Gleichzeitig bestimmt die Fondsverordnung neu, dass maximal ein Viertel der gesamten Fondseinnahmen für Quartierparkings eingesetzt werden darf.

Weiternutzung des Roche-Parkhauses als Quartierparking nicht möglich

Mit einer Motion beauftragte das Parlament den Regierungsrat im Jahr 2023 zu prüfen, ob das temporäre Parking von Roche an der Schwarzwaldstrasse übernommen und als Quartierparking weiter genutzt werden könnte. Das Parking befindet sich auf einem Grundstück des Bundeseisenbahnvermögens. Die umfassenden Abklärungen und der intensive Austausch mit dem Grundeigentümer haben gezeigt, dass es nicht möglich ist, das Parkhaus als Quartierparking weiter zu betreiben. Der Kanton kann es aus bahnbetrieblichen und bahnstrategischen Gründen nicht übernehmen und einzonen. Auch eine befristete Übernahme wäre nur für rund fünf Jahre (bis 2031) sicher möglich. Mit dieser kurzen Frist ist ein wirtschaftlicher Betrieb des Parkings nicht möglich. Zudem müsste erst ein Bebauungsplan erarbeitet und verabschiedet sowie ein neues Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden, wodurch die ohnehin schon zeitlich begrenzte Weiternutzung des Parkhauses zusätzlich verkürzt würde. Auch ein Ersatz für die Naturersatzflächen konnte nicht gefunden werden. Roche wird nach Ablauf der Bewilligung des Parkings ordnungsgemäss rückbauen und den Ursprungszustand der Fläche wieder herstellen.

Weitere Auskünfte

Simon Kettner
Projektleiter / Stv. Leiter Mobilitätsstrategie
+41 61 267 81 19simon.kettner@bs.ch
Marc Février
Projektleiter
+41 61 267 42 32marc.fevrier@bs.ch