Swisslos-Unterstützung für Fasnachtsveranstaltungen von und für den Nachwuchs
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen, neu auch Anträge an den Swisslos-Fonds zu prüfen für Fasnachtsveranstaltungen, die Kinder und Jugendliche auf die Bühne bringen und sich auch an ein junges Publikum richten.
Der Swisslos-Fonds hatte bisher die Praxis, auf Gesuche aus dem Bereich Fasnacht – ob für Veranstaltungen, Anschaffungen oder Jubiläen – in der Regel nicht einzutreten. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fasnacht gelten formal als Laienkultur im Freizeitbereich, die nicht als gemeinnützig gelten kann, weil sie in erster Linie der privaten oder geselligen Freizeitgestaltung dient. Eine Unterstützung würde die Ungleichbehandlung gegenüber anderer ehrenamtlicher Arbeit bedeuten.
Das Kriterium für Unterstützung mit Mitteln aus dem Swisslos-Fonds liegt aufgrund der gemeinnützigen Zweckbestimmung auf dem Wert des Projekts für die Allgemeinheit. Unterstützt wurden deshalb seit 2010 ausschliesslich Fasnachtsprojekte aus der Kategorie «Bewahrung des immateriellen Kulturguts». Mit der Anpassung der Praxis werden künftig auch publikumswirksame Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen unterstützt,die von und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchgeführt werden. Solche Projekte leisten einen Beitrag, der Fasnacht als Weltkulturerbe den Nachwuchs und Fortbestand zu sichern. Aus den bestehenden Fasnachtsveranstaltungen kommt nach aktueller Einschätzung eine einstellige Zahl neu für eine Unterstützung durch den Swisslos-Fonds in Frage.