Vernehmlassung zur Teilrevision des Wahlgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat einen Ratschlagsentwurf zu einer Teilrevision des Wahlgesetzes in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Diese wird bis zum 5. August 2025 auf einer digitalen Plattform durchgeführt.
Das Wahlgesetz und weitere Erlasse sollen einer Teilrevision unterzogen werden. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Ratschlagsentwurf in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Mit der vorliegenden Revision sollen einige Anpassungen und Ergänzungen aufgrund von Erkenntnissen bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen vorgenommen werden.
Zudem werden die Anliegen aus drei Anzügen des Grossen Rates zum Wahlrecht in neuen oder geänderten Bestimmungen teilweise umgesetzt. (Anzug Esther Keller, GLP, betreffend «Pilotprojekt ‹Smart Voting›: Demokratie 2.0», Anzug Luca Urgese, FDP, betreffend regelmässige Befragungen nach Wahlen und Abstimmungen und Anzug Conradin Cramer, LDP, und Daniel Goepfert, SP, betreffend «Aufschlüsselung von Wahl- und Abstimmungsresultaten nach Quartieren»).
- Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage sollen Chancen und Risiken neuer Formen der demokratischen Mitbestimmung untersucht werden können.
- Das Wahlgesetz soll neu regeln, in welchen Fällen der Kanton Nachbefragungen in Auftrag geben kann.
- Auf eine quartierweise Differenzierung der Abstimmungsergebnisse soll hingegen verzichtet werden, auch um eine gesellschaftliche Spaltung im Kanton möglichst zu vermeiden.
Ebenso werden in neuen Bestimmungen im Wahlgesetz sowie im Organisationsgesetz die Rücktritte der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten, der Mitglieder des Regierungsrates sowie des Mitglieds des Ständerates geregelt.
Die Vernehmlassung wird bis zum 5. August 2025 in elektronischer Form auf einer digitalen Plattform durchgeführt.