WEGM: Verordnungen angepasst und kantonaler Lehrplan Gymnasium verabschiedet
MedienmitteilungRegierungsrat
Basel-Stadt setzt die nationalen Vorgaben der «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) um. Der Erziehungsrat hat den neuen kantonalen Lehrplan für die Gymnasien verabschiedet. Er tritt im Schuljahr 2027/28 in Kraft. Der Regierungsrat hat die dafür erforderlichen Verordnungsanpassungen beschlossen.
Die letzte grosse Reform der gymnasialen Maturität liegt rund 30 Jahre zurück. Mit WEGM modernisieren Bund und Kantone das System gesamtschweizerisch. Der Bund und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) haben 2023 die revidierten Rechtsgrundlagen – Maturitätsanerkennungsverordnung und Maturitätsanerkennungsreglement– verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in den Kantonen.
Der Erziehungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 26. November 2025 den neuen kantonalen Lehrplan (KLP) für die Gymnasien verabschiedet. Er tritt am 16. August 2027 in Kraft. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Maturitätsprüfungen vor dem Schuljahr 2030/31 ablegen, gelten weiterhin der Bildungsplan der Gymnasien und der kantonale Lehrplan vom 4. Mai 2020.
Der neue KLP stützt sich auf den nationalen Rahmenlehrplan Gymnasiale Maturitätsschulen der am 20. Juni 2024 von der EDK verabschiedet wurde. Er bildet eine verbindliche Grundlage, stellt die Anschlussfähigkeit an die Sekundarstufe I sicher und definiert das Anspruchsniveau der gymnasialen Maturität.
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat die für das Projekt WEGM notwendigen Anpassungen der kantonalen Verordnungen beschlossen. Die Änderungen treten ab dem Schuljahr 2027/28 in Kraft.