Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Ab Februar sind Baubewilligungsverfahren vollständig digital möglich

Medienmitteilung

Regierungsrat

Bereits seit zwei Jahren können Gesuchstellende ihr Baubegehren online erfassen. Ab Februar wird nun das gesamte Baubewilligungsverfahren papierlos abgewickelt. Für die Gesuchstellenden bedeutet dies, dass sie keine ausgedruckten Unterlagen mehr einreichen müssen. Sobald sich alles eingespielt hat, werden die Verfahren effizienter, da sämtliche Stellen, die ein Begehren prüfen müssen, zeitgleich auf die Unterlagen zugreifen und diese bearbeiten können. Aktuell bleibt auch die physische Baueingabe möglich.

Der Kanton treibt die Digitalisierung seiner Dienstleistungen voran – auch bei den Baubewilligungen. Mit der vollständigen Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens können die Kundinnen und Kunden ihre Gesuche ab 4. Februar online einreichen. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann die Gesuche medienbruchfrei übernehmen. Das steigert die Effizienz und soll dazu beitragen, dass die Gesuche schneller erledigt werden können. 

Bereits seit rund zwei Jahren steht das Online-Baubegehren (OBG) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Erfassungsassistenten, dessen Funktionsweise vergleichbar ist mit jener der digitalen Steuererklärung: Ein Online-Tool führt einen individuell durch den Prozess, sorgt dafür, dass man alle relevanten Informationen erhält und alle Angaben und Dokumente hinterlegt, die nötig sind. Die Gesuchstellenden finden darin alle Anforderungen, gesetzlichen Grundlagen und weiteren relevanten Informationen. Dadurch wird der Suchaufwand deutlich verringert. Während die Gesuchstellenden das Baubegehren nach der Online-Erfassung bis anhin ausdrucken und in Papierform einreichen mussten, erfolgt die Übermittlung fortan elektronisch. Bereits seit März 2025 können die Unterlagen seitens Kanton digital geprüft werden. 

Pläne der Baugesuche sind ab 11. Februar während der Publikationsfrist jeweils digital einsehbar. Die bisherige physische Planauflage am Münsterplatz entfällt. Wer die digitalen Pläne einsehen möchte, privat aber keine Möglichkeit hat, diese online anzuschauen, kann während der Büroöffnungszeiten am Münsterplatz vorbeikommen und vor Ort einen Computerarbeitsplatz nutzen.

Während einer Übergangsfrist können Gesuchstellende ihre Unterlagen wahlweise auch noch auf Papier einreichen. Dies ist insbesondere für jene Architektinnen und Architekten beziehungsweise Bauherrschaften wichtig, die bereits mit der Erstellung ihres Gesuches begonnen haben. In absehbarer Zeit wird das Prinzip «digital only» gelten. Gesuche können dann nur noch digital eingereicht werden. Da die Baubegehren grundsätzlich von Fachpersonen eingereicht werden, kann mittelfristig auf die physische Eingabe verzichtet werden. Das Einspracheverfahren läuft bis auf Weiteres nicht elektronisch, da dies bedingen würde, dass Einsprechende ein E-Konto beim Kanton haben. Die Hürde für Einsprachen würde damit erhöht, was nicht erwünscht ist. Die Bau- und Einspracheentscheide werden bis auf Weiteres auf Papier per Post versandt. Sobald die gesetzlichen Grundlagen und technischen Möglichkeiten vorhanden sind, um Verfügungen digital zuzustellen, wird auch das elektronisch erfolgen. Aktuell ist eine Umsetzung per Ende 2027 geplant. Die gesetzlichen Grundlagen für die nun realisierte digitale Eingabe und Publikation der Baubegehren hat der Regierungsrat Anfang dieses Jahres geschaffen.