Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Algorithmische Systeme sollen Veranlagungsarbeit der Steuerverwaltung unterstützen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat legt eine Teilrevision des Steuergesetzes vor. Mit der ersten Anpassung soll die Veranlagungstätigkeit mithilfe von algorithmischen Systemen unterstützt werden. So könnten einfache Steuererklärungen automatisiert veranlagt werden, damit mehr Ressourcen für komplexere Fälle zur Verfügung stehen. Die zweite Anpassung schafft die gesetzliche Grundlage für die elektronische Veröffentlichung des Verzeichnisses steuerbefreiter Institutionen.

Der Kanton Basel-Stadt plant, die Veranlagung natürlicher Personen mithilfe algorithmischer Systeme zu unterstützen. Dies beinhaltet die Integration eines aus Daten lernenden (Machine Learning) KI-Systems in die bestehende Veranlagungssoftware NEST. Das Ziel ist es, die Anzahl automatisch erstellter Veranlagungen und die Produktivität bei einfachen Veranlagungen zu steigern. Die Anzahl der Steuererklärungen nimmt aufgrund des Bevölkerungswachstums zu, ebenso ist mit der Einführung der Individualbesteuerung eine weitere Zunahme zu erwarten. Mit der Unterstützung durch das KI-System kann diesen Entwicklungen begegnet werden. Zudem könnten mehr Ressourcen für die zunehmenden komplexen Steuererklärungen eingesetzt werden. Diese würden weiterhin manuell bearbeitet. Das KI-System ist bereits in anderen Kantonen erfolgreich im Einsatz, zum Beispiel im Kanton Solothurn, Obwalden und Nidwalden. 

Funktionsweise des KI-Systems

Das KI-System basiert auf einem statistischen Modell, welches mit bestehenden Daten trainiert wird. Es lernt aus Steuerdeklarationsdaten Muster zu erkennen und Vorhersagen zu treffen. Am Ende gibt es eine Wahrscheinlichkeitsprognose darüber ab, ob eine Steuerdeklaration automatisiert veranlagt werden kann oder ob die Bearbeitung durch Mitarbeitende der Steuerverwaltung notwendig ist. Gegenüber den steuerpflichtigen Personen wird transparent ausgewiesen, wenn eine Steuerveranlagung mithilfe der neuen Technologie automatisiert erstellt worden ist. Bei Bedarf kann mit einer Einsprache die Prüfung durch Mitarbeitende der Steuerverwaltung erwirkt werden. Als Erweiterung der Steuersoftware NEST wird das neue KI-System ausschliesslich auf kantonalen Servern betrieben. Es soll ab dem Jahr 2027 für die Steuerperiode 2026 in Betrieb genommen werden.

Rechtsgrundlage für Liste steuerbefreiter Institutionen

Wie andere Kantone publiziert die Steuerverwaltung Basel-Stadt seit vielen Jahren ein Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen mit Sitz in Basel-Stadt. Spenden an solche Institutionen können von den Steuern abgezogen werden. Mit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage soll die langjährige Praxis ins Gesetz überführt und zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen werden. Weiter sollen künftig alle Institutionen, die aufgrund öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit sind, auf der Spendenliste aufgeführt werden. Die heutige Praxis, wonach Institutionen auf Wunsch auf einen Eintrag verzichten können, wird nicht weitergeführt. Diese Anpassung erfolgt aufgrund des öffentlichen Interesses und aus Transparenzgründen. 

 

Weitere Auskünfte

Thomas Fischer

Leiter Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt