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Basel-Stadt erwirbt die Areale «im Surinam» und «Horburg»

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kanton hat die Areale «im Surinam» und «Horburg» mit insgesamt knapp 600 Wohnungen erworben, um sie im Baurecht an Wohnbaugenossenschaften abzugeben. Beide Areale haben Verdichtungspotenzial. Der Kauf entspricht der aktiven Bodenpolitik des Kantons und zielt darauf ab, Land für den gemeinnützigen Wohnungsbau bereitzustellen. Damit wird das im Bau- und Raumplanungsgesetz verankerte Ziel unterstützt, den Anteil an preisgünstigem Wohnraum an den Mietwohnungen im Kanton bis 2050 auf 25 Prozent zu steigern. Im Gegenzug werden einige kleinere Liegenschaften verkauft.

Der Kanton hat das 15'184 Quadratmeter grosse Areal «Horburg» und das 40'253 Quadratmeter grosse Areal «im Surinam» von einer Anlagegruppe der UBS Anlagestiftung erworben. Das Horburg-Areal befindet sich südlich des Horburg-Parks, unmittelbar angrenzend an das Horburg-Schulhaus und das Parkhaus Horburg. Das Areal «im Surinam» erstreckt sich entlang der Riehenstrasse zwischen dem Badischen Bahnhof und dem Gartenbad Eglisee. Beide Areale bestehen aus mehreren Wohnhäusern mit Büro- und Gewerbenutzungen, Kindergärten, Autoeinstellhallen und Grünflächen. Insgesamt umfassen die beiden Areale knapp 600 Wohnungen. Darüber hinaus bieten sie das Potenzial für eine Verdichtung und damit für die langfristige Schaffung von weiterem Wohnraum. 

Abgabe der Areale im Baurecht an Wohnbaugenossenschaften

In einem nächsten Schritt sollen die beiden Areale im Baurecht an Wohnbaugenossenschaften abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung. Entscheidend wird dabei unter anderem sein, welches Konzept zur baulichen Verdichtung die Wohnbaugenossenschaften verfolgen, wie die Verdichtung sozialverträglich erfolgen kann und wie mit den vorhandenen Grünflächen umgegangen wird. Der Kanton wird nun eine entsprechende Abgabestrategie erarbeiten.

Verkauf von kleineren Liegenschaften

Der Kanton veräussert zudem gezielt Objekte aus dem Finanzvermögen, um langfristig Investitionen und Ressourcen zu sparen. In einem ersten Schritt sollen kleinere Objekte wie Einfamilienhäuser und Garagenboxen veräussert und weitere Objekte für den Verkauf vorbereitet werden. Durch den Verkauf von Liegenschaften können die Investitionsrechnung im Finanzvermögen entlastet und die Ressourcen des Kantons gezielter auf die Erreichung der Ziele, wie der Realisierung preisgünstigen Wohnraums, ausgerichtet werden.

Aktive Bodenpolitik gemäss gesetzlichem Auftrag für preisgünstigen Wohnraum

Der Erwerb und die Abgabe von Liegenschaften stehen im Zusammenhang mit der aktiven Bodenpolitik, die der Kanton gemäss den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes verfolgt. Dieses sieht vor, dass der Kanton Liegenschaften erwirbt und bevorzugt im Baurecht abgibt. In diesem Fall zielt der Erwerb darauf ab, preisgünstigen Wohnraum langfristig zu realisieren und zu sichern, indem das Land gezielt für den gemeinnützigen Wohnungsbau bereitgestellt wird. Das unterstützt das im Bau- und Raumplanungsgesetz verankerte Ziel, den Anteil an preisgünstigem Wohnraum an den Mietwohnungen im Kanton bis 2050 auf 25 Prozent zu steigern.