Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Beitritt zu «justitia.swiss» schafft Grundlage für die weitere Digitalisierung der Justiz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dem Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur Vereinbarung über die öffentlich-rechtliche Körperschaft «justitia.swiss» zuzustimmen. Die von Bund und Kantonen gemeinsam getragene Plattform soll künftig den elektronischen Datenaustausch in Justizverfahren ermöglichen. Der Beitritt schafft damit eine zentrale Grundlage für die weitere Digitalisierung der Basler Justiz.

Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verpflichtet professionelle Rechtsanwenderinnen und -anwender künftig zur elektronischen Kommunikation über eine anerkannte Plattform. Diese Pflicht gilt unabhängig von der gewählten technischen Lösung. Basel-Stadt könnte eine eigene Plattform bereitstellen; der Regierungsrat spricht sich jedoch für die gemeinsame schweizerische Lösung aus.

Über «justitia.swiss» können Behörden, Gerichte, die Anwaltschaft und weitere Verfahrensbeteiligte Dokumente elektronisch übermitteln und empfangen sowie Akteneinsicht erhalten. Für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung ist die öffentlich-rechtliche Körperschaft «justitia.swiss» verantwortlich. Als Mitglied erhält Basel-Stadt ein Mitspracherecht bei Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform.

Der Beitritt ist mehr als die Wahl eines technischen Übertragungswegs. Er schafft das infrastrukturelle Fundament für die elektronische Aktenführung, einen medienbruchfreien Rechtsverkehr und weitere Digitalisierungsschritte im Justizverfahren. Die Plattform verbindet kantonale Fachanwendungen mit der externen Kommunikation und sichert den Anschluss an schweizweit abgestimmte Standards. Dadurch werden parallele Schnittstellen vermieden und die Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg erleichtert.

Über den Beitritt entscheidet der Grosse Rat. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Bund und mindestens 18 Kantone sie genehmigt haben. Nach heutigem Planungsstand sollen die noch ausstehenden Bestimmungen des BEKJ am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Für die Einführung der obligatorischen Nutzung der elektronischen Plattform für professionelle Rechtsanwenderinnen und -anwender ist eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen. Den genauen Zeitpunkt für Basel-Stadt legt der Regierungsrat innerhalb dieser Frist fest.

Das Projekt «Justitia 4.0» treibt im Auftrag der Justizdirektorinnen und -direktoren sowie der Justizkonferenz die Digitalisierung der Schweizer Justiz voran, indem es Papierakten durch elektronische Akten ersetzt und den Rechtsverkehr über die Plattform «justitia.swiss» abwickelt. Daneben eröffnet die Digitalisierung der Schweizer Justiz viele weitere Potenziale für alle Verfahrensbeteiligten: von einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Anwaltschaft über Zeitersparnisse beim Durchsuchen von Akten bis hin zur Attraktivitätssteigerung der Branche für Einsteigerinnen und Einsteiger, die bereits mit den Möglichkeiten der Digitalisierung aufgewachsen sind.

Weitere Auskünfte

Toprak Yerguz

Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement