Der neue Teilrichtplan Velo geht in die öffentliche Vernehmlassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Basel soll in den kommenden Jahren ein durchgängiges, sicheres und komfortables Veloroutennetz erhalten. Die Basis bildet der überarbeitete Teilrichtplan Velo. Dieser legt fest, wo künftig Velorouten durchführen sollen und wo es Parkieranlagen für Velos geben soll. Der Teilrichtplan Velo berücksichtigt dabei das neue Bundesgesetz über Velowege sowie den angenommenen Gegenvorschlag zur Initiative für sichere Velorouten. Heute startet die öffentliche Vernehmlassung des überarbeiteten Teilrichtplans Velo. Sie dauert bis zum 6. August 2026.
Im Teilrichtplan Velo legt der Kanton verbindlich fest, wie sich die Veloinfrastruktur weiterentwickeln soll. Er zeigt auf, wo Velorouten verlaufen und wo grössere Veloparkieranlagen vorgesehen sind. Dazu definiert er Strategie, Konzept und Massnahmen für die Veloroutennetze. Der Teilrichtplan Velo wurde insbesondere aus folgenden zwei Gründen überarbeitet:
- Seit Anfang 2023 ist das Bundesgesetz über Velowege in Kraft. Es verlangt, dass die Kantone bis 2027 durchgehende, sichere Velowegnetze planen und diese bis spätestens 2042 umsetzen.
- Im Mai 2025 hat die Basler Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zur Initiative für «Sichere Velorouten» angenommen. Dieser fordert, dass der Kanton innert zehn Jahren mindestens 40 Kilometer Velovorzugsrouten sowie zusätzlich Haupt- und Nebenverbindungen schafft. Die hierfür nötigen Anpassungen im Umweltschutzgesetz sind seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Neu wird es gemäss Bundesrecht je ein Veloroutennetz «Alltag» und «Freizeit» geben. Das Veloroutennetz «Alltag» umfasst Velovorzugsrouten, Hauptverbindungen und Nebenverbindungen:
- Velovorzugsrouten sind die qualitativ hochwertigsten Veloverbindungen. Sie führen über Strassen, auf denen heute und in Zukunft die meisten Velos unterwegs sind. Velovorzugsrouten bilden über die Kantonsgrenzen hinweg ein durchgehendes Netz und verfügen über einen besonders hohen Ausbaustandard. Velofahrende sind darauf sicher, komfortabel und flüssig unterwegs. Das bedeutet: Es gibt möglichst wenige Stopps, Wartezeiten und Engstellen. Ausserdem ist die Veloinfrastruktur gleichmässig und breit und bietet guten Überholmöglichkeiten. In Quartierstrassen sind Velovorzugsrouten in der Regel frei von motorisiertem Durchgangsverkehr und bieten den Velofahrenden Vortritt bei Querungen.
Velovorzugsrouten sollen künftig vor Ort als solche erkennbar sein. Ein entsprechendes trinationales Gestaltungskonzept ist derzeit in Erarbeitung.
- Hauptverbindungen bilden das starke Gerüst des Veloroutennetzes. Sie verbinden alle lokal bedeutenden Zielorte, die nicht bereits durch eine Velovorzugsroute abgedeckt sind.
- Nebenverbindungen schliessen die Lücken zwischen den Velovorzugsrouten und den Hauptverbindungen und sorgen für die Feinverteilung.
Durch diese Hierarchie werden die Bezeichnungen und Ausbaustandards an jene in anderen Kantonen und dem grenznahen Ausland angepasst, was unter anderem durchgängige grenzüberschreitende Veloverbindungen ermöglicht.
Das zudem vorgesehene Veloroutennetz «Freizeit» weist Routen fürs Velofahren als Freizeitaktivität aus. Hierbei handelt es sich um touristische Routen (z.B. Schweiz Mobil, Eurovelo) sowie um Mountainbike-Routen.
Inhalte des Teilrichtplans Velo
Der Teilrichtplan Velo besteht aus einem Strategie- und einem Massnahmenbericht, einer Karte des Veloroutennetzes «Alltag» und der Veloparkieranlagen sowie einer Karte des Veloroutennetzes «Freizeit». Der Ausbau der Veloinfrastruktur trägt wesentlich zum Erreichen der ambitionierten Umweltschutz- und Klimaziele des Kantons bei. Obwohl in Basel schon heute viele Menschen das Velo nutzen, besteht noch immer ein grosses Potenzial. Dies insbesondere bei Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus und bei Personen, die zwar gerne das Velo nutzen würden, aktuell jedoch noch Sicherheitsbedenken haben.
Nebst dem Teilrichtplan Velo legt der Regierungsrat auch die kantonale Verordnung Veloverkehr vor. Diese hält fest, wie die Vorgaben aus dem Bundesgesetz im Kanton Basel-Stadt umgesetzt werden. Die Verordnung regelt Aufgaben – beispielsweise jene der Fachstelle Velo – sowie Zuständigkeiten und Verfahren innerhalb der Verwaltung.
Öffentliche Vernehmlassung
Heute startet die öffentliche Vernehmlassung des überarbeiteten Teilrichtplans Velo sowie der kantonalen Verordnung Veloverkehr. Alle Interessierten haben die Möglichkeit, Anregungen für die Weiterentwicklung des Veloroutennetzes einzubringen. Die Vernehmlassung dauert drei Monate bis zum 6. August 2026. Die Teilnehmenden können ihre Stellungnahmen über die kantonale Plattform zur E-Mitwirkung erfassen: E-Mitwirkung. Anschliessend wird der Regierungsrat die Eingaben auswerten, die Vorlagen finalisieren und in Kraft setzen.
Hinweise
Weitere Informationen zum Teilrichtplan Velo und zur kantonalen Verordnung Veloverkehr finden Sie hier: www.bs.ch/bvd/mobilitaet/basel-velostadt
Hier gehts zur kantonalen Plattform zur E-Mitwirkung: https://mitwirkung.bs.ch/de/