Der Regierungsrat bewilligt zusätzliche Ausgaben für die Ausstattung im Neubau des Naturhistorischen Museums sowie des Staatsarchivs und den Parallelbetrieb der Standorte
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat bewilligt eine Erhöhung der Ausgaben um rund 4 Mio. Franken für die Einrichtung der Dauerausstellungen und die Archivvermittlung im Neubau des Naturhistorischen Museums Basel sowie des Staatsarchivs Basel-Stadt. Zudem benötigt der mehrjährige Parallelbetrieb an den alten Standorten und am neuen Ort mehr Ressourcen als ursprünglich geplant. Für den Parallelbetrieb und die damit zusammenhängenden betrieblichen Kosten werden zusätzlich rund 3 Mio. Franken bewilligt.
Der gemeinsame Neubau für das Naturhistorische Museum Basel und das Staatsarchiv Basel-Stadt steht bereits weithin sichtbar am Vogesenplatz. Aktuell werden die Umgebungsarbeiten abgeschlossen und die Abnahmen der Bauarbeiten durchgeführt. Wie letztes Jahr kommuniziert, wird das fertiggestellte Gebäude im Februar 2027 an das Museum und das Staatsarchiv übergeben. Für das Publikum wird das Staatsarchiv voraussichtlich Mitte 2028 eröffnet, das Naturhistorische Museum Basel Mitte 2029.
Bis dahin konzipiert das Museum acht neue Dauerausstellungen und baut diese im Neubau auf. Ausserdem werden die hochkomplexen Umzüge der riesigen Sammlungs- und Archivbestände von Museum und Staatsarchiv durchgeführt. Erst Ende 2029 wird das letzte der rund zwölf Millionen Sammlungsobjekte des Naturhistorischen Museums aus dem jetzigen Standort in den Neubau verlagert sein.
Für ein aktuelles Ausstellungsangebot sowie Nachhaltigkeit und Inklusion
Der Grosse Rat bewilligte im Januar 2019, also zehn Jahre vor der geplanten Eröffnung, rund 32 Mio. Franken für die Betriebseinrichtungen und die Ausstattung des Neubaus für das Naturhistorische Museum und das Staatsarchiv. Doch die damals verwendeten Vergleichswerte und Grundlagen für den Bau von Ausstellungen und Vermittlungsangeboten sind heute überholt. Auch die Publikumserwartungen an aktuelle und innovative Ausstellungen und interaktive Angebote haben sich seither stark weiterentwickelt. Es sind zudem neue gesetzliche Grundlagen zu Nachhaltigkeit und Inklusion in Kraft getreten. Dazu gehören die kantonalen Klimaziele und das Behindertenrechtegesetz, das 2019 eine Anpassung des Museumsgesetzes nach sich zog. So sollen nun z.B. für Menschen mit einer Sehbehinderung ertastbare Bodenleitsysteme, Beschriftungen in Braille und ertastbare Objekte angeboten werden. Um zeitgemässe Konzepte für ein diverses Publikum umsetzen zu können, hat der Regierungsrat daher – nach Zustimmung durch die vorgängig informierte Finanzkommission – eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung für die Ausstattung um rund 4 Millionen Franken von rund 32 Mio. Franken auf rund 36 Mio. Franken bewilligt.
Kurze Schliessungsdauer und Parallelbetrieb beider Institutionen
Während im Hintergrund ab Februar 2027 die Umzüge durchgeführt und im Neubau die neuen Ausstellungen aufgebaut werden, hält das Naturhistorische Museum sein Angebot im Berri-Bau in der Augustinergasse unverändert aufrecht. Ende 2028 wird das Museum im Berri-Bau seine Tore schliessen und bereits wenige Monate später, Mitte 2029, im Neubau eröffnen.
Das Staatsarchiv bezieht den Neubau etappiert. Eine vorübergehende Schliessung ist nur in der ersten Umzugsphase im Winterhalbjahr 2027/2028 vorgesehen. Während dieser begrenzten Übergangsphase bleibt der Zugang für Öffentlichkeit und Verwaltung über digitale Angebote sichergestellt.
Um eine möglichst kurze Schliessdauer zu ermöglichen, werden beide Institutionen über mehrere Jahre ihren Betrieb doppelt führen, also jeweils sowohl in den bestehenden Liegenschaften als auch im Neubau. Zur Zeit der Beantragung des Ausführungskredits für den Neubau 2017/2018 waren die komplexen Erfordernisse der Umzugs- und Einrichtungsphase noch nicht im Detail geplant, und die Kosten für die mehrjährige doppelte Betriebsführung wurden noch nicht beantragt. Daher hat der Regierungsrat für den mehrjährigen Parallelbetrieb beider Institutionen sowie für die aus der längeren Gesamtprojektdauer resultierenden Personal- und Sachkosten eine Erhöhung der ursprünglich bewilligten Betriebsführungskosten (14.7 Mio. Franken) um rund 3 Mio. Franken auf rund 17.7 Mio. Franken bewilligt. Die Ausgabenbewilligung für das Gesamtprojekt (inkl. Baukosten Neubau) liegt damit neu bei 222.5 Mio. Franken.
Teuerungsberechtigung bestätigt
Neben den zusätzlichen Ausgaben hat der Regierungsrat auch die Teuerungsbereinigung der «Ausgabenbewilligung für den Neubau Naturhistorisches Museum Basel und Staatsarchiv Basel-Stadt» bestätigt. Dass teuerungsbedingte Preissteigerungen geltend gemacht werden können und die Ausgabenbewilligung im Rahmen der berechneten Teuerung überschritten werden darf, ist bei Bauprojekten dieser Grössenordnung üblich und gesetzlich erlaubt (Finanzhaushaltverordnung, § 23 Abs. 4). Im vorliegenden Fall wurde der Baukostenindex, auf dessen Basis die Teuerung berechnet wird, in der Ausgabenbewilligung ausgewiesen. Da die Teuerungsberechtigung im Beschlusstext nicht explizit erwähnt war, wurde dies nun formell nachgeholt. Die projektbezogene Teuerung für Bau und Ausstattung bis zum Abschluss aller Arbeiten im Jahr 2030 wird auf rund 30 Mio. Fr. prognostiziert.