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Der Regierungsrat verabschiedet das neue Kulturleitbild von 2026 bis 2031

Medienmitteilung

Regierungsrat

Abteilung Kultur

Der Regierungsrat hat das Kulturleitbild von Basel-Stadt für die Periode von 2026 bis 2031 verabschiedet. Dieses ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Eine Ergänzung, die der Regierungsrat auf der Basis der Vernehmlassung angebracht hat, betrifft die Sicherung des immateriellen Kulturerbes für künftige Generationen: So will der Kanton ein Rahmenkonzept für die kantonalen Leistungen zugunsten der Basler Fasnacht erarbeiten.

Der Regierungsrat hat das neue Kulturleitbild definitiv verabschiedet. Damit setzt er die strategischen Leitplanken für die Kulturpolitik von 2026 bis 2031 fest. Im Zentrum des neuen Leitbilds stehen die Attraktivität und Ausstrahlungskraft des Kulturstandorts Basel. Die Kulturförderung bleibt selektiv und auf Qualität ausgerichtet. Faire Löhne bilden in der Kulturbranche, für viele ein Niedriglohnsektor, eine wichtige Basis für Qualität. Das neue Kulturleitbild antwortet auch auf weitere aktuelle Fragen wie die Erinnerungskultur, die für das gesellschaftliche Miteinander wichtig ist, und auf die ökologische Verantwortung der Kulturbetriebe.

In der Vernehmlassung positiv aufgenommen 

Das neue Leitbild stiess in der Vernehmlassung, zu der Parteien, Verbände, Gemeinden, Kulturschaffende und alle Interessierten eingeladen waren, auf breite Zustimmung: 92 Prozent der Antworten waren mit den vier strategischen Stossrichtungen des Regierungsrats einverstanden. 70 Prozent fanden, dass die neun vom Regierungsrat definierten Handlungsfelder den relevanten Entwicklungen im Kulturbereich entsprechen. Insgesamt trafen 47 Vernehmlassungsantworten ein. 

Immaterielles Kulturerbe 

Der Regierungsrat hat auf der Basis der Vernehmlassung nun einige punktuelle Klärungen vollzogen. Eine Ergänzung betrifft die Sicherung des immateriellen Kulturerbes für künftige Generationen. Konkret bedeutet dies, dass ein Rahmenkonzept für die kantonalen Leistungen zugunsten der Basler Fasnacht erstellt wird. Geplant ist ausserdem eine Informationskampagne und die Begleitung für Antragstellende für neue Eintragungen in die Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz. Damit erfahren Laienkulturschaffende und das zivilgesellschaftliche Engagement für gelebte Traditionen eine wichtige Würdigung.

Die Abteilung Kultur engagiert sich für die periodische Aktualisierung des Inventars des immateriellen Kulturerbes des Kantons Basel-Stadt zuhanden des Bundesamts für Kultur. Dazu gehören beispielsweise die Basler Herbstmesse, das Rheinschwimmen und der «Vogel Gryff». Die Basler Fasnacht gehört seit 2017 zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Aufbau eines Wirkungscontrollings 

Das neue Kulturleitbild ist erstmals wirkungsorientiert ausgerichtet. Dies bedeutet, dass künftig regelmässig gemessen wird, welche Wirkung die kulturpolitischen Massnahmen konkret haben. Dieses Wirkungscontrolling erfolgt über einen Methodenmix mit Indikatoren. Dazu gehören neben Kennzahlen, Evaluationen oder Reportings auch Befragungen der Kulturschaffenden, der in Basel wohnhaften Bevölkerung sowie des Kulturpublikums. Zudem sollen Kulturschaffende, Partner und Fachpersonen in Feedbackrunden die Gelegenheit erhalten, eine Rückmeldung abzugeben. Mit Blick auf die Periode des Kulturleitbilds von 2026 bis 2031 sind also laufend Feinjustierungen möglich. 

Hinweise

Das Kulturleitbild 2026–2031 sowie eine Auswertung der Vernehmlassung sind hier aufgeschaltet. Ergänzend dazu liefert die Broschüre «Unser Engagement für das kulturelle Leben in Basel» wichtige Informationen und Materialien zum neuen Kulturleitbild.

Weitere Auskünfte

Dr. Conradin Cramer

Regierungspräsident