Die Seelsorge in Spitälern und Gefängnissen soll ausgeweitet und neu organisiert werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Die bisherige Seelsorgetätigkeit in Spitälern und Gefängnissen im Kanton Basel-Stadt soll neu organisiert werden. Dafür wird eine Trägerschaft gegründet. Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die seelsorgerische Tätigkeit – neu auch in den Privatspitälern – mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von 1.6 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Seelsorge in den öffentlichen und privaten Spitälern sowie Gefängnissen im Kanton Basel-Stadt wird neuorganisiert und auf Privatspitäler ausgeweitet. Dafür wird eine interreligiöse Trägerschaft gegründet, die allen anerkannten Religionsgemeinschaften offensteht. Mit der Neuorganisation nimmt der Regierungsrat ein Anliegen des Grossen Rats auf (Vorstoss von Barbara Heer und Konsorten betreffend «Angebot sicherstellen und Qualitätssicherung für Seelsorge in Gefängnissen, Spitälern und Asylunterkünften für Angehörige nicht anerkannter Religionen»).
Breitere Trägerschaft und Einbezug der Privatspitäler
Aktuell wird die Seelsorge in den öffentlichen Spitälern und Gefängnissen in Basel-Stadt von den vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften wahrgenommen (siehe unten). Die staatliche Unterstützung ist seit den 1990er Jahren, bis auf den gewährten Teuerungsausgleich, unverändert geblieben. Sie beträgt aktuell insgesamt rund 880'000 Franken pro Jahr. Mit der Neuorganisation wurde eine interreligiöse Betreibergesellschaft respektive eine Stiftung als Trägerschaft gegründet. Diese steht sowohl allen öffentlich-rechtlich als auch allen kantonal anerkannten Religionsgemeinschaften offen. Im Sinne einer Gleichbehandlung soll die Unterstützung zudem auf die Seelsorge in Privatspitälern ausgeweitet werden.
Neuer Begriff «Spezialisierte Spiritual Care»
Die Begriffe «Gefängnis- und Spitalseelsorge» sind stark mit einem christlichen Kontext verbunden und werden im Zuge der Neuorganisation durch die Bezeichnung «Spezialisierte Spiritual Care» abgelöst. Damit ist die Seelsorge mit Menschen in einer besonders vulnerablen Lebenssituation wie etwa im Spital oder in Gefangenschaft unabhängig von einer konfessionellen Zugehörigkeit oder religiösen Orientierung gemeint.
Finanzielle Auswirkungen und Qualitätssicherung
Die neue Trägerschaft soll für ihre Dienstleistung der spezialisierten Spiritual Care mit einem Betriebsbeitrag unterstützt werden. Diese Finanzhilfe beträgt für eine Laufzeit von vier Jahren 1.6 Mio. Franken pro Jahr (insgesamt 6.4 Mio. Franken). Grundlage für die Höhe und Art der Unterstützung waren eine externe Bedarfsanalyse sowie eine systematische Datenerhebung der Religionsgemeinschaften in den öffentlichen und privaten Spitälern sowie Gefängnissen im Kanton Basel-Stadt. Mit dem jährlichen Betriebsbeitrag von 1.6 Mio. Franken übernimmt der Kanton rund 60 Prozent der Gesamtkosten. Die restlichen Kosten werden von den Religionsgemeinschaften und den Spitälern getragen. Für die nächste Staatsbeitragsperiode wird der Beitrag wieder neu beurteilt. Die Qualitätssicherung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage eines Konzepts, welches Bestandteil des Vertrags mit der Trägerschaft ist.
Der Regierungsrat hat den Ratschlag betreffend «Ausrichtung einer Finanzhilfe für die spezialisierte Spiritual Care in den öffentlichen und privaten Spitälern sowie Gefängnissen im Kanton Basel-Stadt für vier Jahre» zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Dieser nimmt die Anliegen des Vorstosses von Barbara Heer und Konsorten auf. Der Regierungsrat empfiehlt, diesen als erledigt abzuschreiben.
Hinweise
Öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften
Kirchen und Religionsgemeinschaften können sich in Basel-Stadt als öffentlich-rechtliche Institutionen anerkennen lassen. Das heisst, dass der Staat ihnen gewisse Rechte überträgt. Sie dürfen zum Beispiel von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Andererseits bringt die Anerkennung Pflichten mit sich wie die staatliche Aufsicht und die finanzielle Transparenz. Folgende Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Kanton Basel-Stadt öffentlich-rechtlich anerkannt:
- Evangelisch-reformierte Kirche
- Römisch-Katholische Kirche
- Christkatholische Kirche
- Israelitische Gemeinde
Kantonale Anerkennung von Religionsgemeinschaften
Bei einer kantonalen Anerkennung bleiben die Religionsgemeinschaften privatrechtlich organisiert. Die Rechte und Pflichten sind weniger weitreichend als bei der öffentlich-rechtlichen Anerkennung.
Folgende privatrechtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften sind von Basel-Stadt kantonal anerkannt:
- Evangelisch-lutherische Kirche
- Aleviten
- Neuapostolische Kirche
- Christengemeinschaft