E-Voting: Basel-Stadt gibt Analyse zu den Umständen und Ursachen des Vorfalls bei der Abstimmung vom 8. März 2026 in Auftrag
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat veranlasst eine externe Analyse der Umstände und Ursachen des Vorfalls am Abstimmungswochenende vom 8. März 2026. Dieser hat dazu geführt, dass 2048 elektronisch abgegebene Stimmen von Auslandschweizer Stimmberechtigten und Stimmberechtigten mit Behinderungen nicht gezählt werden konnten. Der Regierungsrat bedauert dies ausserordentlich. Das E-Voting-Pilotprojekt im Kanton Basel-Stadt wird bis Ende 2026 ausgesetzt.
Am Urnengang vom 8. März 2026 konnten die 2048 elektronisch abgegebenen Stimmen von Auslandschweizer Stimmberechtigten und angemeldeten Stimmberechtigten mit Behinderungen des Kantons nicht ausgezählt werden, weil es nicht gelang, die elektronische Urne zu entschlüsseln. Mehrere Versuche von IT-Experten zur Behebung des Problems blieben erfolglos. Eine externe Untersuchung soll nun die Umstände und Ursachen dieses Vorfalls klären. Um den Vorfall sorgfältig aufzuarbeiten und Massnahmen zu ergreifen, die ähnliche Fehler verhindern, setzt der Regierungsrat den Testbetrieb der elektronischen Stimmabgabe vorerst bis 31. Dezember 2026 aus. Der Regierungsrat hat zudem zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in dieser Angelegenheit ein Strafverfahren eingeleitet hat.
Derzeit befindet sich der Ratschlag betreffend die Finanzierung des E-Voting-Testbetriebs für die nächsten zehn Jahre (2027–2036) in der vorberatenden Justiz, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates in Beratung. Aufgrund des Vorfalls am vergangenen Abstimmungswochenende erscheint der Abschluss dieser Beratung derzeit nicht angebracht. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat die Behandlung des Ratschlages auszusetzen.
Der Vorfall am Abstimmungswochenende vom 8. März 2026 ist nur im Kanton Basel-Stadt aufgetreten. Er ist auf die Handhabung einer externen Komponente (USB-Stick) zurückzuführen und nicht auf das E-Voting-System, welches die Schweizerische Post zur Verfügung stellt. Der Kanton Basel-Stadt hat den Versuchsbetrieb von E-Voting am 18. Juni 2023 wieder aufgenommen. Der elektronische Stimmkanal wurde in Basel-Stadt (bis und mit November 2025) bei elf Urnengängen eingesetzt, inklusive den National- und Ständeratswahlen von 2023. Es kam zu keinen Vorfällen.
Der Regierungsrat nimmt den Vorfall sehr ernst. Es zeichnet sich ab, dass die elektronisch abgegebenen Stimmen nicht gezählt werden können. Die politischen Rechte der betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würden dadurch verletzt. Der Regierungsrat bedauert dies ausserordentlich.