Erste Gesetzesanpassungen für die Reorganisation der Strafverfolgung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat erste Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen für die Reorganisation der Strafverfolgung im Kanton Basel-Stadt. Im Zentrum dieser ersten Rechtsetzungsetappe stehen die Ermittlungskompetenzen der Kantonspolizei sowie der notwendige Datenaustausch zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft. Damit nähert sich Basel-Stadt zugleich den in den übrigen Kantonen verbreiteten Organisationsmodellen der Strafverfolgung an.
Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Reorganisation der Strafverfolgung schrittweise umzusetzen. Heute sind die Kompetenzen der Kantonspolizei im Bereich der Strafverfolgung (ReoS) kantonalrechtlich noch eingeschränkt. Diese Beschränkungen sollen aufgehoben werden, und der kriminalpolizeiliche Auftrag der Kantonspolizei wird gesetzlich verankert. Damit wird die Grundlage geschaffen, damit künftig auch die uniformierte Polizei schrittweise zusätzliche Aufgaben in der Strafverfolgung übernehmen kann. Dazu gehören beispielsweise Ermittlungen und Einvernahmen bei weniger komplexen Straffällen. Die Kantonspolizei erhält damit Kompetenzen, wie sie in vergleichbarer Form in anderen Kantonen bereits üblich sind.
Gleichzeitig sollen klare gesetzliche Grundlagen für den gegenseitigen Zugriff von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft auf notwendige Daten geschaffen werden. Beide Organisationen arbeiten heute mit teilweise getrennten Informationssystemen. Während der schrittweisen Reorganisation müssen Mitarbeitende deshalb in definierten Fällen auf Informationen der jeweils anderen Behörde zugreifen können. Die vorgesehenen Zugriffsrechte sind auf die Umsetzung der Reorganisation und die jeweilige Aufgabenerfüllung beschränkt.
Die Vorlage bildet die erste von zwei Rechtsetzungsetappen. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen für erste organisatorische Umsetzungsschritte. Die weiteren gesetzlichen Anpassungen im Zusammenhang mit der Reorganisation der Strafverfolgung sollen dem Grossen Rat im Jahr 2027 mit einer zweiten Vorlage unterbreitet werden. Das Projekt ReoS liegt damit weiterhin im vorgesehenen Fahrplan.
Mit dem Projekt ReoS setzt der Regierungsrat den parlamentarischen Auftrag zur Ausgliederung der Kriminalpolizei aus der Staatsanwaltschaft um. Ziel ist es, die Kriminalpolizei in die Kantonspolizei zu überführen und die Aufgaben, Prozesse und Zuständigkeiten zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft neu zu organisieren. Gleichzeitig soll die Strafverfolgung im Kanton Basel-Stadt insgesamt modernisiert und gestärkt sowie die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden verbessert werden.