Generelle Aufgabenüberprüfung wird erstmals mit einem Entlastungsziel umgesetzt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat führt gemäss Finanzhaushaltgesetz einmal pro Legislatur eine Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) durch. Für die Legislatur 2025-2029 beinhaltet die GAP erstmals ein konkretes Entlastungsziel, wie es der Grosse Rat mit einer Gesetzesänderung Anfang 2026 gefordert hat. Das Entlastungsziel beträgt ein Prozent des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses. Die GAP 2025-2029 hat zum Ziel, die finanzielle Tragbarkeit der Staatsausgaben langfristig sicherzustellen.
Mit der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) prüft der Kanton seine Tätigkeiten auf ihre Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit und die Effizienz sowie auf die Tragbarkeit ihrer finanziellen Auswirkungen. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz erfolgt diese Überprüfung mindestens einmal pro Legislaturperiode. Anfang Jahr hat der Grosse Rat eine Gesetzesanpassung beschlossen. Neu soll sich der Regierungsrat bei der GAP ein konkretes Entlastungsziel setzen.
Konkretes Entlastungsziel
Der Regierungsrat hat für die GAP 2025-2029 ein Entlastungsziel von einem Prozent des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses (ZBE) beschlossen. Das ZBE ist die massgebende Grösse für die Steuerung des Finanzhaushalts. Dies entspricht einer Entlastung von rund 35 Mio. Franken. Der Regierungsrat erachtet eine Entlastung von einem Prozent als realistische Zielvorgabe. Sie leistet einen substanziellen Beitrag zu einer nachhaltigen Ausgabenpolitik. Das Entlastungsziel soll mit zwei Stossrichtungen umgesetzt werden. Einerseits mit Effizienzmassnahmen, die kurzfristig wirksam sind und die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Leistungsaufträge nicht grundsätzlich hinterfragen, und andererseits mit strukturellen Massnahmen mit möglichen Auswirkungen auf der Leistungsseite. Damit schafft sich der Kanton Spielraum, um auch in Zukunft neue Aufgaben anzugehen und wichtige aktuelle Herausforderungen zu bewältigen.
Finanzielle Ausgangslage und Ziele der GAP 2025-2029
Die finanzielle Ausgangslage des Kantons ist grundsätzlich solide: Die Erfolgsrechnung wies in den vergangenen Jahren stets Überschüsse aus, und auch der Finanzierungsaldo war meist positiv. Allerdings zeigt die aktuelle Planung, dass das hohe Investitionsvolumen in den nächsten Jahren zu einer deutlichen Zunahme der Brutto- und Nettoverschuldung führen wird. Zudem haben die Haushaltsrisiken zugenommen. Eine nachhaltige, moderate Ausgabenpolitik ist wichtig, damit die Widerstandsfähigkeit des Kantonshaushalts gegenüber Risiken auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite erhalten bleibt.
Mit der GAP 2025-2029 will der Regierungsrat die finanzielle Tragbarkeit der Staatsausgaben langfristig sicherstellen und das zukünftige Ausgabenwachstum vorausschauender steuern. Dies soll verhindern, dass dereinst eine abrupte Kurskorrektur respektive ein Sparprogramm notwendig werden.
Schlussbericht an den Grossen Rat
Die Ergebnisse der GAP werden in einem Bericht zusammengefasst und dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht. Der Schlussbericht der GAP soll Anfang 2028 dem Grossen Rat unterbreitet werden.