Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die kantonale Volksinitiative «für mehr Natur & Biodiversität (Biodiversitätsinitiative)» zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat begrüsst die Zielsetzung der Initiative, den Naturhaushalt und die Lebensräume im Kanton wirksam zu schützen und zu fördern. Eine allfällige Anpassung des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes mit den Anliegen der Initiative bedarf jedoch einer vertieften Überprüfung. (Auskunft: Yvonne Reisner, Stadtgärtnerei, Grünplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 37)
- die kantonale Volksinitiative «Für mehr Geld im Portemonnaie (Kaufkraft-Initiative)» für rechtlich zulässig erklärt und dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Initiative zur Berichterstattung zu überweisen. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Daniel Albietz (Die Mitte) und Michael Hug (LDP) betreffend Wiedereinführung des Gebietsprinzips im Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) als erledigt abzuschreiben. Im Gespräch mit den Fachverbänden im Bau- und Planungswesen wird deutlich, dass nicht die Aufhebung der Gebietszuständigkeit ein Problem darstellt, sondern dass in den Vorbesprechungen zu einem Baugesuch zum Teil unterschiedliche Ansprechpersonen zuständig sind. Die gemeinsam getroffene Lösung besteht neu in der Sicherstellung einer durchgängigen Beratung durch jeweils ein und dieselbe Person. Die von den Fachverbänden ausserdem angeregte Spezialisierung von Bauinspektorinnen und Bauinspektoren wird als Anforderung in den erst kürzlich gestarteten «Change»-Prozess zur vollständigen Digitalisierung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats aufgenommen. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Johannes Sieber, GLP) betreffend «Einrichtung eines runden Tischs für LGBTI-Anliegen» abzuschreiben. Die Gestaltung des künftig zwei Mal jährlich stattfindenden Runden Tisches LGBTIQ ist aktuell in Arbeit. Die Massnahme ist im Gleichstellungsplan 2024–2027 enthalten. (Auskunft: Evelyne Sturm, Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 48 42)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Fleur Weibel, Grüne) betreffend «Wissen schaffen und austauschen: Was ist los im Kleinbasel und was braucht es?» abzuschreiben. Der Regierungsrat ist sich der unterschiedlichen Problemlagen im Kleinbasel bewusst und hat bereits verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation initiiert. Er ist aber der Ansicht, dass es aufgrund des bereits vorhandenen differenzierten Wissens über die vorhandenen Probleme seitens Verwaltung keiner externen Studienaufträge an die FHNW oder die Universität Basel bedarf. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Oswald Inglin, Die Mitte) betreffend «Konzessionierung von Miet-E-Fahrzeugen» abzuschreiben. Mit der 2025 eingeführten Nutzungsordnung für bewilligungsfreie Sharing-Angebote und einem konsequenten Vollzug bei Nichteinhaltung der Regeln werden Ordnung, Sicherheit und Qualität der angebotenen Zweirad-Verleihfahrzeuge im öffentlichen Raum gewährleistet. Der Regierungsrat hält an diesem Regulierungsansatz fest, da er Wildwuchs verhindert und gleichzeitig Raum für innovative Mobilitätsangebote lässt. (Auskunft: Luca Olivieri, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 82 97)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jérôme Thiriet, Grüne) betreffend «Veloführung an der Kreuzung Am Wiesengriener – Weilstrasse» abzuschreiben. Der Bau eines Velowegs unter der Weilstrassenbrücke ist aufgrund der Vorgaben der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung nicht möglich. Ein solcher Weg wäre nicht genehmigungsfähig, da für den Veloverkehr bereits eine gut befahrbare Infrastruktur besteht. Grundsätzlich ergreift der Regierungsrat laufend Massnahmen mit dem Ziel, die Sicherheit und die Attraktivität des Veloverkehrs weiter zu verbessern. (Auskunft: Rahel Grossenbacher, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 23 76)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Karin Sartorius, FDP) betreffend «Velofurt - Pilotversuch in Basel» abzuschreiben. Vortrittsberechtige Velofurten dürfen nicht über eine Hauptstrasse oder eine Strasse mit einer Tramlinie führen. Unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen können bei den im Anzugstext vorgeschlagenen Querungen keine vortrittsberechtigten Velofurten eingerichtet werden. Nebst den im Anzugstext erwähnten Strassenquerungen sind der Verwaltung auch sonst keine neuen Örtlichkeiten bekannt, die sich für die Einrichtung einer vortrittsberechtigten Velofurt eignen. (Auskunft: Séraphine Degen, Projektleiterin Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 47)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sandra Bothe, GLP) betreffend «Stärkung der demokratischen Werte in der Volksschule: Entflechtung des Sammelbereichs Ethik, Religionen, Gemeinschaft», berufliche Orientierung, Klassenstunde» abzuschreiben. Im Sammelbereich «Natur, Mensch Gesellschaft» werden an den Volksschulen Synergien des Fachs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» mit der «Beruflichen Orientierung» sowie der Klassenstunde genutzt. Die Schülerinnen und Schüler lernen dort, sich selbst und ihre Rolle in der Gesellschaft besser zu verstehen. Das stärkt ihre Identität und hilft ihnen bei der Entscheidung für ihre berufliche Zukunft. Eine Entflechtung des Sammelbereichs hätte zudem zusätzliche Lektionen in der Stundetafel der Sekundarschule zur Folge. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug der Wirtschafts- und Abgabekommission betreffend «Analyse zu den aktuellen Steuerabzügen im Kanton Basel-Stadt» abzuschreiben. Der Regierungsrat weist unter anderem darauf hin, dass bei verschiedenen Abzügen bereits Vereinfachungen realisiert werden konnten und dass im Hinblick auf weitere Vereinfachungen zu bedenken ist, dass bei den bundesrechtlich vorgegebenen Abzügen lediglich deren Höhe durch den Kanton bestimmt werden kann. (Auskunft: Marc Enz, Leiter a.i. Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Claudia Baumgartner, GLP) betreffend «übermässige Vermehrung von Freigängerkatzen / Tierwohl für Streunerkatzen» abzuschreiben. Die Kompetenz zur Regelung des Tierschutzes liegt beim Bund, so dass die Kantone auf diesem Gebiet grundsätzlich keine materiellen Regelungen erlassen dürfen. Der Regierungsrat erachtet es auch als sinnvoll und zweckmässig, wenn im Tierschutzrecht einheitliche Standards für die ganze Schweiz gelten. Daher möchte er den Fokus wie bis anhin auf Sensibilisierungsmassnahmen legen. (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Oliver Thommen (Grüne) betreffend «Wahlmaterial-Kakophonie» abzuschreiben. Eine – wenn auch nur teilweise – Übernahme der Kosten, die durch den zentralen Versand von Wahlwerbung der Parteien entstehen, stellt eine Form der staatlichen Parteienfinanzierung dar. Anders als in anderen Kantonen oder Gemeinden besteht im Kanton Basel-Stadt keine dafür notwendige Verfassungsgrundlage. Weiter sollen und dürfen auf Wahlzetteln nur die für eine gültige Stimmabgabe notwendigen Informationen gedruckt sein. Das Anbringen von QR-Codes auf Wahlzetteln zur Verlinkung auf Parteien-Homepages zum Zweck der Wahlwerbung ist mit dem verfassungsmässigen Prinzip der freien und unverfälschten Stimmabgabe nicht vereinbar. Die Staatskanzlei wird aber künftig auf ihrer Webseite vor den Wahlen Links aufnehmen, die direkt zu den Wahl-Homepages der jeweiligen Wahllisten führen. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00
- die Pilotversuchsverordnung über die Qualitätssicherung des kantonalen Bedrohungsmanagements innerhalb des Justiz- und Sicherheitsdepartements bis zum 31. August 2028 verlängert. Seit 2021 ist das kantonale Bedrohungsmanagement eine polizeiliche Aufgabe, die von einer übergeordneten Qualitätssicherung begleitet wird. Diese wurde im Rahmen eines Pilotversuchs vorübergehend auf Verordnungsebene geregelt. Nun soll sie vertieft evaluiert werden, um dem Grossen Rat eine Entscheidungsgrundlage zu geben, in welcher Form er die Qualitätssicherung in ein Gesetz überführen möchte. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- für den Verein Save the Wall eine Finanzhilfe von insgesamt 40’000 Franken für das Projekt «Erneuerung des Wandbildes Wall of Fame» im Jahr 2026 aus dem Stadtbelebungsfonds bewilligt. Das Verein Save the Wall will das bestehende Wandbild am Gerbergässlein, das die grossen Namen der internationalen Rockwelt darstellt, komplett neu gestalten, da die Bildsprache in die Jahre gekommen ist und etliche Künstlerinnen und Künstler fehlen. Begleitet werden die Arbeiten mit Live Art Painting-Events während eines halben Jahres. Das Wandbild zieht bereits heute rund 75'000 Personen jährlich an. (Auskunft: Massimo Agostinis, Projektleiter Kommunikation, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 88 97)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung das Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten grundsätzlich begrüsst. Neben der Aktualisierung des AIA enthält das Änderungsprotokoll neu auch Bestimmungen zur Amtshilfe für die Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. (Auskunft: Marc Enz, Leiter a.i. Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Finanzinstitutsgesetzes, welche auch Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute einbezieht, grundsätzlich begrüsst. Durch eine klarere Regulierung des Krypto-Marktes wird rechtliche Sicherheit geschaffen, was den Schutz der Kundinnen und Kunden sowie die Integrität des Finanzsystems stärkt. Diese Anpassung ermöglicht zudem eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung innovativer Finanztechnologien wie Kryptowährungen. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen mit einzelnen Vorbehalten grundsätzlich begrüsst. Insbesondere beantragt er beim Bund eine pauschale oder prozentuale Beteiligung an den durch das Bundestransparenzregister generierten Gebührenerträgen, um die zusätzlichen Kosten der Handelsregisterämter zu decken. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland grundsätzlich begrüsst. Mit der Inkraftsetzung der neuen Regelungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und im Asylgesetz gelten für vorläufig aufgenommene Personen, Asylsuchende und Schutzsuchende in Bezug auf Reisen ins Heimat- oder Herkunftsland grundsätzlich dieselben Einschränkungen wie für anerkannte Flüchtlinge. Zudem sind für Reisen in Drittstaaten klar definierte Voraussetzungen vorgesehen. Diese neuen Regelungen werden nun auf Verordnungsebene detailliert geregelt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Ausnahmeregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz grundsätzlich begrüsst, die Geflüchteten aus der Ukraine mit Schutzstatus S erlaubt, ohne vorgängige Reisebewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren. Der Ausnahmecharakter dieser Bestimmung ist durch die besondere Situation dieser Personengruppe sachlich begründet. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- 14 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- bei der Ersatzwahl eines Präsidiums des Strafgerichts (50 %) Dr. iur. Monika Guth Eichner als in stiller Wahl als gewählt erklärt und den angesetzten Wahlgang vom 8. März 2026 widerrufen. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)