Regierung überweist Teilrevision des Wahlgesetzes an den Grossen Rat
MedienmitteilungRegierungsrat
Die öffentliche Vernehmlassung zur Teilrevision des Wahlgesetzes und weiterer Gesetze ist beendet. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen hat der Regierungsrat punktuell Anpassungen am Ratschlag vorgenommen und unterbreitet diesen nun dem Parlament.
Das Wahlgesetz und weitere Erlasse sollen einer Teilrevision unterzogen werden. Der Regierungsrat hat daher im Mai 2025 einen entsprechenden Ratschlagsentwurf in die öffentliche Vernehmlassung geschickt, welche bis zum 5. August 2025 auf einer digitalen Plattform durchgeführt wurde. Es gingen insgesamt elf Stellungnahmen ein: sieben von kantonalen politischen Parten (Basta, EVP, FDP, GLP, GRÜNE, LDP und SP); je eine von den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen, vom Gewerbeverband sowie von einer Privatperson. Aufgrund der Stellungnahmen wird neu insbesondere eine Anpassung vorgeschlagen, mit welcher die Frist zur Bekanntgabe von Abstimmungsterminen durch den Regierungsrat von zwei auf drei Monate verlängert wird.
Das geltende Wahlgesetz ist im Jahr 1994 in Kraft getreten. Es wurde seither mehrfach punktuell revidiert und befindet sich grundsätzlich auf einem zeitgemässen Stand. Mit der vorliegenden Revision sollen einige Anpassungen und Ergänzungen aufgrund von Erkenntnissen bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen vorgenommen werden. Zudem werden die Anliegen aus vier Anzügen des Grossen Rates zum Wahlrecht in neuen oder geänderten Bestimmungen teilweise umgesetzt (Anzug Conradin Cramer und Daniel Goepfert betreffend «Aufschlüsselung von Wahl- und Abstimmungsresultaten nach Quartieren», Anzug Harald Friedl betreffend «Verlängerung der Frist für die Festlegung von Abstimmungen», Anzug Esther Keller betreffend «Pilotprojekt ‹Smart Voting›: Demokratie 2.0», Anzug Luca Urgese betreffend regelmässige Befragungen nach Wahlen und Abstimmungen).