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Regierungsrat beschliesst Planungszone für Parking Schwarzwaldstrasse

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das bisher von Roche betriebene Parking an der Schwarzwaldstrasse ist derzeit ausser Betrieb. Nachdem frühere Abklärungen aufgrund der damaligen Rahmenbedingungen zum Schluss kamen, dass das Parking nicht erhalten werden kann, haben sich inzwischen wesentliche Voraussetzungen geändert. Um den bevorstehenden Abbruch zu verhindern und die nötigen Planungsschritte für einen weiteren Erhalt voranzutreiben, hat der Regierungsrat nun eine Planungszone erlassen. Die Planungszone wurde für fünf Jahre beschlossen.

Die Frage, ob und wie das temporäre Roche-Parking an der Schwarzwaldstrasse 90 bestehen bleiben könnte, wird seit Längerem diskutiert. Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat 2023 beauftragt, die Übernahme des Parkings an der Schwarzwaldstrasse voranzutreiben und dieses künftig als Quartierparking zu betreiben. Die Abklärungen unter den damaligen Voraussetzungen haben jedoch gezeigt, dass ein Erhalt nicht machbar sei. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat im Oktober 2025 entsprechend berichtet. Entscheidend für diese Einschätzung waren mehrere Faktoren. Einerseits war es der Grundeigentümerin des Bodens, dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV), nur möglich, eine relativ kurze Nutzungsdauer bis 2031 zuzusichern. Massgebend für dieses Datum war der geplante Baustart der S-Bahn-Haltestelle Solitude bzw. weiterer Zukunftsprojekte im Knoten Basel in unmittelbarer Nachbarschaft des Parkings. Es war abzusehen, dass das Grundstück des Parkings während des Baus der Haltestelle für Bauinstallationen zur Verfügung stehen muss. Dies hätte andererseits auch die bisherigen Naturersatzflächen in den Langen Erlen tangiert, für welche der Kanton auf eigenem Boden keinen Ersatz bereitstellen konnte. 

Unterdessen hat der Bund allerdings bekannt gegeben, die S-Bahn-Haltestelle Solitude im Kontext zu «Verkehr ‘45» zu depriorisieren. Ob und wann die Haltestelle allenfalls doch noch realisiert wird, ist folglich offen. Damit hat sich die Ausgangslage für eine mögliche Nutzungsdauer des Parkhauses geändert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Naturersatzflächen. Diese können für die Laufdauer des bestehenden Baurechts zwischen dem BEV und Roche bis 2036 an der heutigen Lage in den Langen Erlen verbleiben. Dadurch wird es nun wieder realistisch, dass das Parking erhalten bleibt und künftig dem umgebenden Quartier zur Verfügung stehen kann. Einfluss auf die neue Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken eines Weiterbetriebs hatte zudem die Bereitschaft der Roche, die Rückbaukosten und die Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungzustandes auch bei einem späteren Rückbau des Parkings zu übernehmen. Für eine Weiternutzung des Parkings ist ein Bebauungsplan notwendig.

Der Bauentscheid für das Parking Schwarzwaldstrasse wurde 2016 mit der Auflage erteilt, dass das Parking bis längstens Ende Juli 2026 betrieben werden dürfe und anschliessend zurückgebaut werden müsse. Der Betrieb des Parkings wurde Ende Juli 2026 entsprechend der bestehenden Baubewilligung eingestellt und das Parking geschlossen. Der Rückbau hat noch nicht begonnen. Um weitere Abklärungen treffen und einen Rückbau verhindern zu können, hat der Regierungsrat nun eine Planungszone erlassen. Innerhalb der Planungszone darf gemäss Raumplanungsgesetz nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte. Die Planungszone wurde für fünf Jahre beschlossen. Der Kanton wird nun die nötigen Planungsschritte für den weiteren Erhalt des Parkings sowie dessen Betrieb zugunsten des umliegenden Quartiers vorantreiben. Der Regierungsrat plant, den dazu nötigen Bebauungsplan bis Mitte 2027 vorzulegen.

Weitere Auskünfte

Marc Février

Projektleiter, Abteilung Städtebau, Bau- und Verkehrsdepartement