Regierungsrat beschliesst Teuerungsausgleich für EL-Bezügerinnen und -Bezüger in Heimen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Anpassung der Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur AHV und IV (VELG) beschlossen. Der Pauschalbetrag für persönliche Auslagen von Ergänzungsleistungsbeziehenden in Heimen und Spitälern wird an die Teuerung angepasst und neu an den bundesrechtlich festgelegten Lebensbedarfs der Ergänzungsleistungen gekoppelt.
Ab dem 1. Januar 2027 entspricht der Pauschalbetrag für persönliche Auslagen von EL-Beziehenden in Heimen und Spitälern 24 % des allgemeinen Lebensbedarfs einer alleinstehenden Person, die EL bezieht und zu Hause wohnt. Unter den heutigen Voraussetzungen ergibt dies einen Betrag von 414 Franken anstatt bisher 400 Franken pro Monat.
Mit der Neuregelung wird ein Systemwechsel vollzogen: Statt eines fixen Betrags wird der Pauschalbetrag für persönliche Auslagen automatisch an die Entwicklung des allgemeinen Lebensbedarfs gekoppelt. Damit wird die Teuerung berücksichtigt und sichergestellt, dass der Betrag regelmässig der Lohn- und Preisentwicklung folgt. Die Änderung erfolgt im gleichen Rhythmus wie die Anpassungen der AHV- und IV-Renten, in der Regel alle zwei Jahre.
Der Pauschalbetrag für persönliche Auslagen kommt bei Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur Anwendung, die in Heimen oder Spitälern leben. Er muss für alle Auslagen reichen, die nicht durch das Heim- oder den Spital getragen oder von der Krankenversicherung übernommen werden, wie beispielsweise Kleidung, Hygieneartikel, nicht gedeckte Medikamente, Telefon- und Medienkosten, auswärtige Verpflegung sowie Transport- und Freizeitkosten. Er ermöglicht den Betroffenen, soziale Kontakte zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Mit der Koppelung an den allgemeinen Lebensbedarf wird die Gleichbehandlung von Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen verbessert. Während der allgemeine Lebensbedarf regelmässig an die Teuerung angepasst wird, blieb der Pauschalbetrag für persönliche Auslagen im Kanton Basel-Stadt bisher weitgehend unverändert. Die neue Regelung verhindert künftig einen schleichenden Kaufkraftverlust.
Die Anpassung führt zu Mehrausgaben von rund 400'000 Franken pro Jahr. Sollte der Bundesrat per 1. Januar 2027 eine Teuerungsanpassung beim allgemeinen Lebensbedarf vornehmen, werden die Mehrkosten um den entsprechenden Anteil ansteigen. Im Jahr 2025 beliefen sich die Gesamtausgaben für persönliche Auslagen von Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen in Heimen und Spitälern auf rund 11.4 Mio. Franken. Die künftige Kostenentwicklung richtet sich nach dem Rentenindex des Bundes.
Mit der Anpassung der Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur AHV und IV wird auch der Anzug Christoph Hochuli und Konsorten betreffend Ergänzungsleistungen für in Heimen lebende Personen beantwortet.