Tempo 30 auf rund 50 zusätzlichen Strassenkilometern im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat möchte im Kanton auf rund 50 zusätzlichen Strassenkilometern Tempo 30 einführen. Bis in spätestens 10 Jahren werden somit fast vier von fünf Strassen im Kanton verkehrsberuhigt sein. Auf weiteren 20 Kilometern soll Tempo 30 nur nachts gelten, um die Anwohnenden während der Nachtruhe vor Lärm zu schützen. Damit setzt der Regierungsrat eine zentrale Massnahme seiner Mobilitätsstrategie um, erhöht die Verkehrssicherheit und entlastet die Anwohnenden von übermässigem Verkehrslärm und Feinstaub. Eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 lehnt der Regierungsrat ab, da dies im Widerspruch zum Bundesrecht steht.
Seit Mitte der 1990er-Jahre entstehen im Kanton laufend neue Tempo 30-Zonen und -Streckenabschnitte. Hinzu kommen über 90 Begegnungszonen sowie Fussgängerzonen. Heute sind rund zwei Drittel der Basler Stadt- und Kantonsstrassen verkehrsberuhigt. Der Regierungsrat möchte dieses Netz nochmals deutlich erweitern. Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde entlastet die Anwohnenden von Verkehrslärm und erhöht die Verkehrssicherheit insbesondere für Velofahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger. Deshalb möchte der Regierungsrat die Höchstgeschwindigkeit auf weiteren rund 50 Strassenkilometern auf 30 km/h senken. Damit werden künftig rund 79 Prozent der Basler Stadt- und Kantonsstrassen verkehrsberuhigt sein. Hinzu kommen Strassenabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 20 Kilometern, auf denen nur nachts Tempo 30 gelten soll, um die Anwohnenden während der Nachtruhe gemäss Bundesrecht von übermässigem Lärm zu entlasten. In den Gemeinden Riehen und Bettingen sind ausschliesslich Teile der Kantonsstrassen von der Tempo-30-Erweiterung betroffen. Die Gemeindestrassen sind schon heute weitgehend verkehrsberuhigt.
Der Regierungsrat setzt damit eine zentrale Massnahme seiner Mobilitätsstrategie um und erfüllt das Anliegen der Motion Raphael Fuhrer und Konsorten betreffend «integrale Signalisation von Tempo 30 in Basel-Stadt mit gleichzeitiger Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs gemäss Kantonsverfassung §30». Die in der Motion geforderte flächendeckende Einführung von Tempo 30 im Siedlungsgebiet des Kantons lehnt der Regierungsrat hingegen ab, da sie im Widerspruch zum geltenden Bundesrecht steht. Da der Verkehr in den Wohngebieten (auf den sogenannt siedlungsorientierten Strassen) bereits weitgehend verkehrsberuhigt ist, betreffen die geplanten Temporeduktionen zum grossen Teil verkehrsorientierte Strassen.
Die Umsetzung erfolgt sukzessive über die nächsten rund acht bis zehn Jahre. Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat in einem ersten Schritt Ausgaben in Höhe von 750'000 Franken für die nächsten drei Jahre. Damit werden Projektierungsarbeiten sowie die Umsetzung neuer Tempo 30-Abschnitte finanziert. Im Rahmen der Projektierungsarbeiten prüft der Kanton je nach Örtlichkeit auch Massnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs sowie flankierende Massnahmen, die vermeiden sollen, dass neue Tempo 30-Abschnitte auf Hauptverkehrsachsen zu Ausweichverkehr in die Wohnquartiere führen. Damit der Kanton das Tempo 30-Netz vollständig realisieren kann, wird der Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt weitere Mittel beantragen. Diese werden einerseits für die Projektierung und Umsetzung von weiteren Tempo 30-Abschnitten sowie für die Umsetzung von ÖV-Beschleunigungsmassnahmen und von flankierenden Massnahmen benötigt, anderseits für die jährlich wiederkehrenden zusätzlichen Betriebskosten im ÖV. Grund hierfür ist, dass Trams und Busse durch Tempo 30 auf gewissen Strassenabschnitten langsamer vorankommen und die Fahrplanstabilität bei bestehender Taktdichte sichergestellt werden muss. Hierfür sind auf vereinzelten Linien Zusatzkurse notwendig.
Derzeit ist auf Bundesebene die Motion Schilliger hängig, die Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen einschränken möchte. Der Bundesrat hat hierfür bereits entsprechende Anpassungen der bundesrechtlichen Bestimmungen vorgeschlagen. Der Kanton Basel-Stadt hat sich im Rahmen der Vernehmlassung im letzten Herbst dazu sehr kritisch und weitgehend ablehnend geäussert. Für Basel – wie auch für viele andere Schweizer Städte – ist es zentral, dass der heutige Spielraum auf Gemeindeebene nicht eingeschränkt wird.