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Verlängerung der Arbeitsmarktzulage für Angehörige des Polizeikorps

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die befristete Verlängerung der Arbeitsmarktzulage für Angehörige des Polizeikorps genehmigt. Die Arbeitsmarktzulage wird bis zu ihrer Ablösung durch das kantonale Lohnmassnahmenpaket verlängert.

Der Regierungsrat hatte per 1. März 2023 eine monatliche Arbeitsmarktzulage für maximal drei Jahre genehmigt. Diese beläuft sich über 400 Franken bis und mit Dienstalter 25 bzw. 250 Franken ab Dienstalter 26. Um dem Fach- und Personalmangel in allen Verwaltungszweigen zu begegnen, hat der Regierungsrat das Projekt «Arbeitgeberattraktivität steigern» lanciert, in welchem ein austariertes kantonales Lohnmassnahmenpaket erarbeitet wurde, das unter anderem auch die Arbeitsmarktzulage ablösen soll. Am 27. Mai 2025 hat er den Ratschlag betreffend Lohnmassnamenpaket zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität sowie Ablösung der befristeten Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen. Seither befindet sich die Vorlage in der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) zur Vorberatung. 

Die Befristung der Arbeitsmarktzulage läuft am 28. Februar 2026 aus. Eine rechtzeitige Ablösung durch das Lohnmassnahmenpaket kann vorher nicht mehr erfolgen. Deshalb wird die auslaufende Arbeitsmarktzulage verlängert. Diese Verlängerung ist als Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der Regelungen gemäss Lohnmassnahmenpaket oder diesbezüglichen Entscheidungen des Grossen Rats gedacht. Da davon ausgegangen wird, dass die Ablösung der Arbeitsmarktzulage noch im Jahr 2026 erfolgt, gilt die Verlängerung bis zu dieser bzw. bis maximal 31. Dezember 2026.