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Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2026–2029 für die Universität Basel

Medienmitteilung

Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Leistungsauftrag und den Globalbeitrag an die Universität für die Jahre 2026–2029 verabschiedet. Sie beantragen ihren Parlamenten einen vierjährigen Globalbeitrag von 1'504 Millionen Franken und damit rund 11 Prozent mehr Mittel als in der vorangehenden Leistungsauftragsperiode. Mit dem Globalbeitrag kann die Universität auf Kostensteigerungen und Einnahmeausfälle reagieren und ihre Infrastruktur sowie ihre strategische Ausrichtung gezielt weiterentwickeln.

Die Universität Basel ist eine regional verankerte Lehr- und Forschungsinstitution mit gleichzeitig internationaler Ausstrahlung. Für ihre beiden Trägerkantone ist sie ein bedeutsamer Standortfaktor – wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich. Mit Leistungsauftrag und Globalbeitrag schaffen die Trägerkantone die jeweils für vier Jahre gültigen strategischen und finanziellen Grundlagen. Die beiden Regierungen beantragen ihren Parlamenten für die sechste Leistungsauftragsperiode in gemeinsamer Trägerschaft einen Globalbeitrag von 1’504,15 Mio. Franken. Davon wird der Kanton Basel-Landschaft gemäss Prognosen rund 733 Mio. Franken tragen, der Kanton Basel-Stadt steuert rund 771 Mio. Franken bei. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt werden die Vorlage im Herbst 2025 beraten. 

Globalbeitrag 2026–2029

In den Jahren 2022–2025 konnte sich die Universität dynamisch und auf hohem Niveau entwickeln. Gleichzeitig war sie mit bedeutenden finanziellen Herausforderungen konfrontiert. So fiel die allgemeine Teuerung wesentlich stärker aus, als zu Beginn der Leistungsauftragsperiode erwartet. Hinzu kamen sinkende Beiträge seitens der anderen Kantone und stagnierende Beiträge des Bundes in der Grundfinanzierung. Dies hat die laufende Universitätsrechnung belastet. Die Bundesbeiträge sind trotz dem erwarteten Wachstum der Studierendenzahlen durch das geplante Entlastungspaket 27 auch künftig mit Unsicherheiten verbunden. 

Die beiden Regierungen haben beschlossen, die Teuerungskosten bei der Bemessung der Trägerbeiträge zu berücksichtigen. Damit reduzieren sie einen der grössten Risikofaktoren in der nachhaltigen Finanzierung der Universität. Vom Gesamtbetrag von 1’504,15 Mio. Franken sollen 1’006,25 Mio. Franken der Sparte Lehre und Forschung zugutekommen, 437,9 Mio. Franken der Sparte Immobilien. Gegenüber der aktuellen Leistungsauftragsperiode 2022–2025 erhält die Universität damit 10 Prozent mehr Mittel für Lehre und Forschung und 13,3 Prozent mehr Mittel für die Infrastruktur. Einen Teil ihres Bedarfs deckt die Universität durch den Einsatz von Eigenmitteln weiterhin selbst. 

Leistungsauftrag und strategische Weiterentwicklung

Der Leistungsauftrag bildet den strategischen und finanziellen Rahmen für die sechste Leistungsperiode der Universität in bikantonaler Trägerschaft. Inhaltlich fokussieren die Neuerungen bei den Leistungszielen auf ein gezieltes Studierendenwachstum, die regionale Verankerung der Universität sowie die Reduktion von Studienabbrüchen und Langzeitstudierenden. Zudem wird die Universität aufgefordert, Strategien zur ortsunabhängigen Lehre sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erarbeiten und umzusetzen.

Für die strategische Weiterentwicklung werden der Universität im Rahmen des Globalbeitrags 14,9 Mio. Franken gewährt. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung eines neuen Bachelorstudiengangs in Nachhaltigkeit, der Ausbau von Kompetenzen in Schlüsseltechnologien, die Stärkung des Schwerpunkts Medizin und Gesundheit sowie die Reform der Arbeits- und Anstellungsbedingungen von Doktorierenden und Postdoktorierenden.

Neubau Biozentrum und Finanzierung bereits genehmigter Bauprojekte

Teil der Parlamentsvorlagen ist auch die finanzielle Bereinigung der Kostenüberschreitungen beim Neubau Biozentrum, den die Universität 2021 bezogen hat. Für die nicht-werthaltigen Mehrkosten (Impairment) werden den Parlamenten einmalige Ausgaben von 18,7 Mio. Franken beantragt (9,35 Mio. Franken pro Kanton). Gemäss Universitätsvertrag (§39 Abs. 2 lit. a.) werden Investitionen im Immobilienbereich paritätisch getragen. Für diese Ausgaben sollen die in beiden Kantonen gebildeten Rückstellungen aufgelöst werden. 

Bei den werthaltigen Mehrkosten übernehmen die Trägerkantone vollständig die zusätzlichen Abschreibungen, die der Universität durch den höheren Gebäudewert des Neubaus Biozentrum entstehen. Von den beiden Regierungen anerkannt wurden auch die weiteren anfallenden Mehraufwände im Immobilienbereich. Sie führen der Sparte Immobilien zusätzliche 40 Mio. Franken zu, damit die Folgekosten der realisierten oder von den Trägern bereits genehmigten Bauprojekte ausfinanziert werden können. 

Eigentümerstrategie und Handlungsfelder 2026–2029

Neben dem Leistungsauftrag haben die Regierungen nach Konsultation des Universitätsrats auch die bikantonale Eigentümerstrategie für die Universität erneuert. Die Eigentümerstrategie konkretisiert die im Universitätsvertrag definierte Funktion der Kantone als Eigner der Universität. Die Trägerkantone legen darin die langfristigen Stossrichtungen und Ziele für den Umgang mit der Universität fest. So haben sie erstmals eine Eigenkapitalregelung festgehalten. Die Vorgabe zum Eigenkapital definiert eine Untergrenze für einen Mindestbestand, welcher die Handlungsfähigkeit der Universität sichert.

Weiter sind die Regierungen der Trägerkantone übereingekommen, den Schlüssel für die Trägerfinanzierung zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungsvorschläge zu erarbeiten. Der Fokus liegt dabei auf dem Standortvorteil als einem Element des Finanzierungsschlüssels.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Mustafa Atici

Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt

Regierungsrätin Monica Gschwind

Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft

Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft