Aktiengesellschaft für Nationalstrassenunterhalt:
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Kooperation der Nordwestschweizer Kantone -- Die Regierungen der Kantone Aargau Basel-Landschaft und Solothurn planen die Gründung einer gemeinsamen Aktiengesellschaft für den Nationalstras¬senunterhalt in der Nordwestschweiz. Der Unterhalt der Nationalstrasse auf Boden des Kantons Basel-Stadt wird durch die AG abgedeckt. Wegen des geringen Autobahn-Netzanteils von lediglich rund sieben Prozent verzichtet der Stadtkan¬ton aber auf eine Beteiligung an der Aktiengesellschaft.
Ab dem 1. Januar 2008 liegt die Verantwortung für die Nationalstrassen gemäss Beschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) beim Bund. Ab diesem Datum sind die fünf regionalen Filialen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) für Bau, Ausbau und Unterhalt des Nationalstrassennetzes zuständig. Für den Betrieb und den kleinen baulichen Unterhalt wird das ASTRA mit elf Vergabeeinheiten – Kantone, oder von diesen gebildeten Trägerschaften – Leistungsvereinbarungen abschliessen.
In der Nordwestschweiz ist eine von den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn getragene Organisation geplant, die diese Unterhaltsaufgaben übernehmen wird. Als Rechtsform ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft vorgesehen. Die Gründungsformalitäten für die "Nationalstrassen Nordwestschweiz AG" – NSNW AG – sind bereits weit fortgeschritten. In einem Kooperationsvertrag wird die Zusammenarbeit der drei Kantone geregelt, die Statuten bestimmen die Verantwortlichkeiten und der Sacheinlagevertrag regelt die finanziellen Auswirkungen.
Die Regierungen der beteiligten Kantone stehen der Bildung der "NSNW AG" positiv gegenüber. Nach der Kompetenzregelung durch die kantonalen Parlamente soll die Gründung im Dezember 2007 erfolgen. Der Kanton Basel-Stadt verzichtet wegen des geringen Autobahn-Netzanteils von lediglich rund sieben Prozent auf eine Beteiligung an der neuen Aktiengesellschaft. Die neue Aktiengesellschaft wird aber auch für den Nationalstrassenunterhalt auf baselstädtischem Boden zuständig sein.
Die Mitarbeitenden der heutigen kantonalen Autobahnunterhaltsdienste – auch aus dem Kanton Basel-Stadt - werden zum grössten Teil in die neue Betriebsgesellschaft übertreten und die gleichen Aufgaben wie heute, jedoch unter neuem Arbeitgeber, weiterführen. Ein entsprechendes Personalreglement wurde unter Einbezug der Personalverbände erarbeitet. Damit kann die Kontinuität des Nationalstrassenbetriebs sichergestellt und die grosse Erfahrung der Mitarbeitenden auch in Zukunft genutzt werden.
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