Harmonisierter Vollzug im Umweltschutz bei den Betrieben der Textilreiniger in der Nordwestschweiz
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Umweltschutzfachstellen der Nordwestschweizer Kantone haben seit geraumer Zeit beschlossen den Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung untereinander zu har-monisieren. In verschiedenen Branchen sind Abgleichungen vorgenommen worden. Die Kontrolle aller Textilreinigungsbetriebe soll nun nach gleicher Art und Weise und zu gleichen Kosten wie bisher durch den Verein Kontrollstelle Textilreinigungen Schweiz erfolgen.
In der Nordwestschweiz existieren rund 135 Textilreinigungsbetriebe. Damit beim Reinigungsprozess keine unnötigen Umweltbelastungen entstehen, ist eine regelmässige Kontrolle notwendig. Vor einigen Jahren hat die Branche einen gesamtschweizerischen Verein (Verein Kontrollstelle Textilreinigungen Schweiz - kurz VKTS) gegründet, um im Auftrag der Behörden eine umfassende Betriebskontrolle anbieten zu können. Verschiedene Kantone haben inzwischen mit dem VKTS Verträge abgeschlossen, so auch die Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern und Solothurn. Eine Arbeitsgruppe der Umweltschutzkommission Nordwestschweiz hat nun die Verträge vereinheitlicht, so dass alle Betriebe in diesem Einzugsgebiet punkto Kontrolle und Gebühren gleich behandelt werden.
Wenn ein Gewerbebetrieb in einem Kanton regelmässig kontrolliert wird, und ein anderer Betrieb aus der gleichen Branche im Nachbarkanton überhaupt nicht oder zu niedrigeren Gebühren, kommt verständlicherweise schnell Ärger auf. Die Nordwestschweizer Kantone treiben seit Längerem die Harmonisierung der Kontrollen im Umweltschutzbereich voran. Die Umweltschutzkommission Nordwestschweiz hat deshalb verschiedene Branchen analysiert und den Harmonisierungsbedarf ermittelt. Vollzugsgrundlagen und das Vorgehen bei Bean-standungen sollen aufeinander abgestimmt werden. Wo sinnvoll, möchten die Kantone gemeinsame Vollzugsvereinbarungen mit den Branchen abschliessen. Neben dem Vertrag mit dem VKTS gibt es beispielsweise auch bei den Autogewerbe- und den Carrossierbetrieben kantonsübergreifende Vereinbarungen.
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