Neunutzung Hafen St. Johann – Novartis Campus Plus Basel:
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Studienauftrag «Wohnareal Schoren» -- Die Novartis Pharma AG hat in enger Zusammenarbeit mit dem Baudepartement Basel-Stadt sechs Architekturbüros mit der Erarbeitung von Studien für das Areal Schoren beauftragt. Ziel war es unter dem Titel "Wohnareal Schoren" ein Gesamtkonzept für die Bebauung Erschliessung und Freiraumgestaltung des Areals im Hirzbrunnenquartier zu entwerfen. Die Studie der Basler Architekten Burckhardt und Partner wurde vom Beurteilungsgremium als Grundlage für die Weiterbearbeitung vorgeschlagen. Ende Jahr soll dem Regierungsrat die nötige Zonenänderung und der Bebauungsplan vorgelegt werden.
Im Rahmen des Gesamtprojektes Neunutzung Hafen St. Johann - Novartis Campus Plus, hat die Novartis Pharma AG in Zusammenarbeit mit dem Baudepartement einen Studienauftrag mit sechs Architekturbüros durchgeführt. Ziel war es, ein Gesamtkonzept für die Bebauung, die Erschliessung und die Freiraumgestaltung für das sich im Besitz der Novartis befindliche Areal Schoren im Hirzbrunnenquartier als Grundlage für eine Zonenänderung zu erarbeiten.
Die sechs eingereichten Studien haben wertvolle Beiträge für die weitere Entwicklung des Areals gegeben. Aus der Diskussion konnten wichtige Erkenntnisse für die weiteren Entwicklungsschritte gewonnen werden. Die Studie des Basler Büros Burckhardt und Partner stellte aus Sicht des Beurteilungsgremiums die geeignete Grundlage für die weiteren Planungsschritte dar.
Das Resultat der Überarbeitung durch Burckhardt und Partner dient dem Baudepartement als Grundlage für eine Zonenänderung und die Anpassung des bestehenden Bebauungsplans. Diese sollen dem Regierungsrat Ende Jahr vorgelegt werden. Nach Vorliegen des Ergebnisses aus der Überarbeitung, werden die Studien öffentlich ausgestellt.
Mit dieser Entwicklungsplanung ist die Umnutzung des ehemals industriell genutzten Areals zu Wohnzwecken inklusive Quartierinfrastruktur vorgesehen. Die Novartis beabsichtigt, das Areal planungsrechtlich zu entwickeln und für die Realisierung der Neuüberbauung an den Kanton oder an Dritte zu verkaufen. Der Kanton besitzt allerdings ein Vorkaufsrecht.
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