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Regelung für "Events" im Hafen

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Auf dem Hafenareal in Basel können künftig an neun Tagen Events oder Open Air-Anlässe durchgeführt werden. Zudem gab die für die Bewilligungen zuständige Rheinschifffahrtsdirektion in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Energie grünes Licht für drei von nicht im Hafenareal domizilierten Veranstaltern organisierte Anlässe und einen Jokeranlass. Grund für die einvernehmlich mit allen Beteiligten getroffene Regelung boten Lärmklagen aus Huningue sowie Unsicherheiten bei den Veranstaltern was die Bewilligungspraxis betrifft.

Die gastronomischen und kulturellen Betriebe im Hafen (Restaurant Dreiländereck, Denkfabrik/Brasilea, Ostquai und Das Schiff) erhielten kürzlich die Bewilligung, Events oder Sonderanlässe im Hafengebiet am Rheinquai in Basel durchzuführen. An neun Tagen pro Jahr können sie Open-Air-Veranstaltungen durchführen. Zudem wurde u.a. in Absprache mit einer Delegation von Anwohnern aus Huningue und den Veranstaltern vereinbart, dass drei externe Anlässe und ein "Jokeranlass" im Hafen durchgeführt werden können. Alle Anlässe können jeweils an einem Freitag und Samstag übers Jahr verteilt stattfinden und dürfen eine Beschallung von 75 Dezibel (Ausnahme für drei Anlässe und den Jokeranlass: 100 Dezibel bis Mitternacht) nicht überschreiten. Anlässe im Innern der genannten Veranstaltungslokale können entsprechend ihrer baulichen und betrieblichen Voraussetzungen weiterhin unbeschränkt durchgeführt werden.

Die "Hafen-Regelung" entstand nach gemeinsamen Gesprächen und im Einverständnis mit den Veranstaltern, der Rheinschifffahrtsdirektion, der Lärmschutzabteilung vom Amt für Umwelt und Energie, der Polizei, den Betreibern des Yachthafens und den betroffenen Anwohnern aus dem anstossenden Ausland. In den vergangenen Wochen war die Öffnung des Hafenareals für hafenfremde Nutzungen im Grossen Rat thematisiert worden. Die Rheinschifffahrtsdirektion und das Amt für Umwelt und Energie schaffen mit dieser Regelung eine Voraussetzung für die breitere Nutzung des Hafengebietes.

Die Regelung gilt ab sofort bis Ende 2007. Falls diese Testphase erfolgreich ist, soll die Regelung auch für die Zukunft gelten.

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Weitere Auskünfte

Marc Keller Telefon +41 (0)61 267 42 51 Informationsbeauftragter Baudepartement, Vorsitzender KVöG

Bau- und Verkehrsdepartement

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