Vereinfachungen beim Vollzug von Bewilligungen an Gastgewerbebetriebe
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Das Baudepartement und das Sicherheitsdepartement wollen die Bewilligungspraxis für Gastrobetriebe einfacher und transparenter gestalten. Deshalb wird das Baudepartement vom Sicherheitsdepartement die dafür zuständigen Amtsstellen übernehmen. So kommen alle Bewilligungen aus einer Hand. Damit wird den Wünschen der Betroffenen und einigen Interpellationen im Grossen Rat Rechnung getragen.
Ab dem 1. Januar wird das Baudepartement Basel-Stadt im Sinne einer Leitbehörde nicht nur für die Baubewilligungen für Gastgewerbebetriebe zuständig sein, sondern auch für die Betriebsbewilligungen. Damit werden diese beiden ohnehin eng verknüpften Aufgaben in einer Hand vereinigt. Dies haben Regierungsrätin Barbara Schneider und Regierungsrat Hanspeter Gass anlässlich eines Treffens heute den Interpellanten mitgeteilt. Damit löst die Regierung ihr Versprechen ein, mit den Betroffenen Lösungen zu suchen. Sie hofft, damit den Anliegen der Branche sowie verschiedener Grossräte nach einer Vereinfachung der Bewilligungspraxis gerecht zu werden. Zudem wird mit neuen technischen Hilfsmitteln der Zugriff der Polizei und anderer Behörden auf die Bewilligungen erleichtert. Diese Neuordnung auf der administrativen Ebene soll es ermöglichen, transparenter zu arbeiten und zu einvernehmlicheren Lösungen zu finden, ohne dass die gesetzliche Grundlage, das Gastgewerbegesetz, bereits wieder angepasst werden muss. Sollten diese organisatorischen Massnahmen jedoch nicht genügen, ist eine Anpassung auf der gesetzlichen Ebene als letzte Konsequenz denkbar.
Konkret sollen die beabsichtigten Verfahrensoptimierungen in fünf Schritten erfolgen:
- Einrichtung einer neuen, zentralen Anlaufstelle beim Baudepartement ("One Stop-Shop"): Das Bewilligungsbüro des Sicherheitsdepartements wird ohne Mehrkosten ins Bauinspektorat des Baudepartements integriert.
2. Verwendung einer gemeinsamen Software.
3. Rasche definitive Umsetzung bis Frühjahr 2008.
4. Keine Gesetzesänderung, nur Anpassung von Verordnungen.
5. Ziel ist eine sichere, umweltverträgliche und hygienische Führung von Gastwirtschaftsbetrieben.
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