Verkehrsflächenänderung Rosentalstrasse / Mattenstrasse
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Im Bereich Ecke Rosentalstrasse und Mattenstrasse werden die Bau- und Strassenlinien neu festgesetzt. Ein Hinweis auf die entsprechenden Anpassungen ist heute im Kantonsblatt publiziert. Die Anpassungen sind die Konsequenz des Ende 2006 mit Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes.
In der Referendumsabstimmung vom 22. September 2002, mit welcher der Abbruch der "Zürich-Häuser" verhindert werden sollte, wurde zwar die entsprechende Zonenplanänderung abgelehnt - gegen den im Grossen Rat beschlossenen Bebauungsplan wurde das Referendum jedoch nicht ergriffen.
In der Folge entspann sich eine politisch geprägte Diskussion darüber, ob der Bebauungsplan dem Zonenplan übergeordnet, ein Neubau mithin trotz Volksabstimmung zulässig sei. Dies wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 6. Dezember 2006 gerichtlich entschieden, der Bebauungsplan wurde rechtskräftig. Als Konsequenz müssen nun die Bau- und Strassenlinien neu festgelegt werden. Dabei handelt es sich um einen formalen Nachvollzug des rechtskräftigen Bebauungsplanes.
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