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Gerichtsfall kompostierbares Einweggeschirr: Appellation angemeldet

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Im Gerichtsfall „kompostierbares Einweggeschirr“ wird appelliert. Der Leiter sowie ein Mitarbeiter des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt sind kürzlich vom Strafgerichtspräsidenten als Einzelrichter wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt worden. Es ging um Aussagen bezüglich der Ökobilanz von kompostierbaren Bechern und Tellern im Vergleich mit herkömmlichem Einweggeschirr. Die beiden Verurteilten haben im Einvernehmen mit dem Baudepartement beschlossen, die Appellation anzumelden.

Weitere Auskünfte

Marc Keller Telefon +41 (0)61 267 42 51 Informationsbeauftragter

Bau- und Verkehrsdepartement

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