Gerichtsfall kompostierbares Einweggeschirr: Appellation angemeldet
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Im Gerichtsfall „kompostierbares Einweggeschirr“ wird appelliert. Der Leiter sowie ein Mitarbeiter des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt sind kürzlich vom Strafgerichtspräsidenten als Einzelrichter wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt worden. Es ging um Aussagen bezüglich der Ökobilanz von kompostierbaren Bechern und Tellern im Vergleich mit herkömmlichem Einweggeschirr. Die beiden Verurteilten haben im Einvernehmen mit dem Baudepartement beschlossen, die Appellation anzumelden.
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Bau- und Verkehrsdepartement
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