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Planauflage Zonenänderungen Nachtigallenwäldeli / Heuwaage

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Diese Woche geht der neue Zonenplan „Nachtigallenwäldeli / Heuwaage“ in die öffentliche Planauflage. Mit diesem Zonenplan sollen unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für den Neubau der Kuppel und für die Neugestaltung des Nachtigallenwäldeli.

Der Bereich vom Zoologischen Garten bis zur Heuwaage soll aufgewertet werden. Nach verschiedenen zum Teil länger dauernden Abklärungen geht morgen Mittwoch der entsprechende Zonenplan in die öffentliche Planauflage. Damit sollen verschiedene Neuerungen ermöglicht werden, von der Aufwertung und Neugestaltung des Nachtigallenwäldeli über den Neubau der Kuppel bis zur Umgestaltung eines Teils der Heuwaage. Die geplante Erweiterung des Zolli bis zum Viadukt trägt ebenfalls massgeblich zur Aufwertung dieses Bereiches bei. Sie ist aber nicht Gegenstand der vorliegenden Planauflage.

An der Heuwaage sollen der Birsigparkplatz aufgehoben und der Birsig wieder geöffnet werden. Durch verkehrliche und gestalterische Massnahmen, insbesondere den Rechtsabbieger vom Auberg in die Binningerstrasse soll der vom Verkehr dominierte Platz an Aufenthaltsqualität gewinnen. Die Heuwaage ist aus städtebaulicher Sicht ein geeigneter Ort für eine öffentliche Nutzung. Nach der Ablehnung des Multiplex-Kinos in der Volksabstimmung vom November 2003 ist diese Nutzung noch offen. Bis zum Vorliegen eines konkreten Projekts, das zu einem späteren Zeitpunkt mit einem vom Grossen Rat zu beschliessenden Bebauungsplan konkretisiert wird, soll der Platz durch einfache gestalterische Massnahmen an Aufenthaltsqualität gewinnen.

Für den Neubau des Kulturlokals Kuppel ist eine Zonenänderung von der Grünzone zur Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse vorgesehen. Zusätzlich werden mit einem Bebauungsplan die zulässige Nutzungsart und weitere Regelungen für den Kuppelneubau, aber auch für den Restaurationsbetrieb Acqua sowie das Annex-Gebäude festgelegt.

Gleichzeitig mit der Umzonung für den Kuppelneubau ist auch für das ehemalige Gas- und Wasserwerk an der Binningerstrasse 4 und 6 eine Umzonung von der Zone 5 in die Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse vorgesehen. Damit wird die Zone dem Bestand ange¬passt. Im Hauptgebäude an der Binningerstrasse 6 befinden sich nur Verwaltungsnutzungen. Eine massive Neubebauung, wie sie in der Zone 5 möglich gewesen wäre, ist nicht sinnvoll und nicht beabsichtigt.

Die Kontakt- und Anlaufstelle (Gassenzimmer) wird bis auf weiteres am bestehenden Standort im Anbau Binningerstrasse 4 verbleiben. Dieser Standort ist nicht ideal, es wird aber eine Alternative gesucht.

Die Erweiterung des zoologischen Gartens setzt die Aufhebung des bestehenden Parkplatzes voraus. Als alternativer Standort ist ein neues unterirdisches Parking unter dem Erdbeergraben vorgesehen. Dieses Vorhaben bedingt keine Zonenänderung, wird aber Gegenstand des Ratschlages sein, der alle oben genannten Massnahmen sowie die nötigen Ausführungskredite für die Park- und Platzgestaltungen enthält. Der Ratschlag soll noch in dieser Legislatur dem Regierungsrat vorgelegt werden.

Hinweise

Der Zonenplan „Nachtigallenwäldeli / Heuwaage“ sowie die Erläuterungen dazu sind abrufbar unter: http://www.bd.bs.ch/aktuelles.htm

Der Zonenplan ist auch im Hochbau- und Planungsamt, Rittergasse 4, 2. Stock, einsehbar. Während der üblichen Bürozeiten stehen Auskunftspersonen zur Verfügung.

Weitere Auskünfte

Marc Février Telefon +41 (0)61 267 42 32 Projektleiter, Hochbau- und Planungsamt

Bau- und Verkehrsdepartement

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