Hotline und Broschüre zum Schutz vor Passivrauchen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Ab dem 1. April 2010 darf in allen Betrieben die dem Gastgewerbegesetz unterstellt sind generell nicht mehr geraucht werden. Zur Beantwortung von Fragen hat das Bau- und Verkehrsdepartement eine Hotline unter 061 267 91 00 eingerichtet. Antworten auf die häufigsten Fragen gibt ausserdem eine Broschüre welche ab heute erhältlich ist.
Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ am 28. September 2008 mit 52.8 % angenommen. Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten auf den 1. April 2010 festgesetzt.
Ab heue betreibt das Bauinspektorat eine Hotline, welche unter der Telefonnummer 061 267 91 00, jeweils von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.30 Uhr, Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet.
Ausserdem ist ab sofort im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements, unter der Telefonnummer 061 267 48 48 eine Broschüre erhältlich.
Schliesslich ist die Broschüre auf der Homepage des Kantons www.bvd.bs.ch zum Download aufgeschaltet.
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr