Öffentliche Planauflage für ein Parking im Raum Aeschen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Planung des Neubaus für das Kunstmuseum “Burghof“ legte es nahe den Parking-Entscheid des Regierungsrates vom Dezember 2008 zugunsten des “Picasso-Parking“ noch einmal zu überprüfen. Die baulichen Rahmenbedingungen für den Burghof haben die Ausgangslage in verschiedener Hinsicht geändert so dass der Regierungsrat den Varianten-Entscheid wieder offen lässt. Am 15. Juni 2009 startet die öffentliche Planauflage für einen Bebauungsplan der beide Parking-Projekte zulassen würde. Der Varianten-Entscheid Parking wird in Kenntnis des Wettbewerbsergebnisses Burghof und nach Aufarbeitung der Nutzwertanalyse unter den neuen Gegebenheiten gefällt werden. Der genaue Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest.
Aufgrund der Nutzwertanalyse, die im Frühjahr 2008 abgeschlossen und im Sommer 2008 um wirtschaftliche Aspekte ergänzt worden ist, hat sich der Regierungsrat im Dezember 2008 entschlossen, das Parking “Picasso“ weiterbearbeiten zu lassen. In der Zwischenzeit hat sich die der Nutzwertanalyse zugrunde liegende Ausgangslage jedoch geändert: Die Planung des Neubaus für das Kunstmuseum “Burghof“ legte es nahe, den Parking-Entscheid vom Dezember 2008 noch einmal zu überprüfen. Dies vor allem wegen der Oberflächengestaltung im Bereich des Projektperimeters beim Kunstmuseum (Erhalt der Bäume) sowie wegen Fragen rund um die unterirdische Verbindung Kunstmuseum - Burghof. Dass diese Änderungen eine Überprüfung der Nutzwertanalyse nötig machen, hat sich erst im Frühjahr klar gezeigt, als die Vorgaben für den Planungswettbewerb Burghof formuliert werden mussten. Dies bedeutete, dass der Regierungsrat auf seinen Entscheid betreffend die Priorisierung des Picasso-Parkings zurückkommen musste. Der Regierungsrat ist nach wie vor entschlossen, den Bau eines Parkings im Raum Aeschen zu ermöglichen; er kann sich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht festlegen, welches der beiden vorliegenden Parking-Projekte besser dazu geeignet ist.
Am 15. Juni 2009 startet nun die öffentliche Planauflage für einen Bebauungsplan für ein Parking im Raum Aeschen, welcher als Rechtsgrundlage für beide Parking-Projekte dient (es wird aber nur ein Parking-Projekt realisiert). Der Bebauungsplan bezeichnet den Perimeter, in dessen Geltungsbereich gemäss dem “Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt“ ein unterirdisches Parking mit maximal 350 Parkplätzen und den dazu erforderlichen Ein- und Ausgänge für Fahrzeuge und Personen auf Allmend ermöglicht werden soll. Nebst der Inanspruchnahme von Allmend durch Private wird der be-zeichnete Perimeter mit den erforderlichen Baurechten belastet.
Der entsprechende Ratschlag wird vom Bau- und Verkehrsdepartement gegen Ende Jahr dem Regierungsrat vorgelegt, der ihn als dann an den Grossen Rat zur Behandlung weiterleitet. Der Varianten-Entscheid Parking wird in Kenntnis des Wettbewerbsergebnisses Burghof (liegt im November 2009 vor) und nach Aufarbeitung der Nutzwertanalyse unter den neuen Gegebenheiten vom Regierungsrat gefällt werden. Der genaue Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest.
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