Velounterstände im Vorgarten sind künftig bewilligungsfrei zulässig
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements ermöglicht das bewilligungsfreie Erstellen von Velounterständen im Vorgarten ohne jegliche administrative Hürde.
Viele velobegeisterte Baslerinnen und Basler wünschen sich eine einfache, kostengünstige und schnelle Bewilligungsart für das Aufstellen von Velounterständen im Vorgarten. Diesem Wunsch kommt das Bau- und Verkehrsdepartement mit einer massgeblichen Liberalisierung der Bewilligungspraxis nach: Künftig dürfen Velounterstände bis zu 10 m2 Grundfläche und 2 m Höhe generell bewilligungsfrei erstellt werden. Darunter fallen alle gängigen Typen und Grössen von Velounterständen.
Für Velounterstände, welche die vorgenannten Masse überschreiten, mehr als ein Drittel der Fläche des Vorgartens beanspruchen oder sich in der Schutzzone oder vor einem Denkmal befinden, gilt nach wie vor das vereinfachte Bewilligungsverfahren.
Nebst der administrativen Erleichterung, die diese Änderung für die Einwohnerinnen und Einwohner bringt, soll damit ein Beitrag zur Förderung des Velofahrens in Basel geleistet werden.
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