Zweite Bauetappe Münsterhügel: Rittergasse – Abschnitt Bäumleingasse bis St. Alban-Graben
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die zweite Bauetappe der Werkleitungs- und Oberflächenerneuerung auf dem Münsterhügel umfasst den Martinskirchplatz das Archivgässlein die Martinsgasse den Stapfelberg den gesamten Münsterplatz und die Rittergasse. Als letzter Abschnitt der zweiten Etappe ist im Kantonsblatt vom 16. Mai die öffentliche Planauflage für die Umgestaltung der Rittergasse im Abschnitt Bäumleingasse bis St. Alban-Graben publiziert worden. Die Trottoirs werden in diesem Abschnitt beidseitig breiter und die Fahrbahn durchgehend mit 5.50 Meter Querprofil ausgestaltet. Die beiden Trottoir¬flächen werden als Wackenpflästerung mit flacher Oberflächenstruktur ausgeführt.
Anstehende Sanierungsarbeiten an Werkleitungen und Strassenoberflächen waren der Grund, ein Gesamtkonzept für die Gestaltung des ganzen Münsterhügels auszuarbeiten. Der gesamte Münsterhügel von der Rittergasse (ab Bäumleingasse) über den Münsterplatz bis zum Rheinsprung wird zu einem durchgehenden Gehbereich ohne Trottoirs umgestaltet und als Fussgängerzone signalisiert.
In einer ersten von insgesamt drei Etappen sind in den beiden letzten Jahren der Rhein¬sprung und die Augustinergasse saniert und die Oberflächen neu gestaltet worden. In der nun anstehenden zweiten Etappe wird auch der Münsterplatz umgestaltet. Zur zweiten Etappe gehören zudem der Martinskirchplatz, das Archivgässlein, die Martinsgasse, der Stapfelberg und die Rittergasse. Nach den Werkleitungsarbeiten wird von Frühling bis Herbstmesse 2010 die eigentliche Oberflächenerneuerung vorgenommen.
Der historischen Bedeutung des Münsterhügels soll mit der geplanten Umgestaltung vermehrt Rechnung getragen werden. Gleichzeitig soll die Nutzbarkeit des Münsterplatzes und dessen Attraktivität verbessert und die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht werden. Die Gassen des Münsterhügels sollen wieder als solche erlebbar sein.
Die zweite Etappe der Umgestaltung setzt das Gestaltungskonzept, wie es in der Augusti¬nergasse und am Rheinsprung bereits umgesetzt wurde, fort. Die Schaffung eines durchge¬henden Gehbereichs – ohne Trottoirs, mit Wackenpflästerungen auf beiden Seiten längs der Liegenschaften wird mit der Einführung einer Fussgängerzone ermöglicht. Der Münsterplatz wird gesamthaft mit Wackensteinen gepflästert, wobei diese im Bereich der Verkehrsflächen geschliffen und geflammt werden, damit auch den Anliegen von gehbehinderten Menschen und Velofahrern Rechnung getragen wird.
In der Rittergasse wird analog zur Augustinergasse die Fahrbahn im Abschnitt Münsterplatz bis Bäumleingasse auf Trottoir-Niveau angehoben. In der Strassenmitte gibt es einen Asphaltbelag, die Randbereiche entlang der Liegenschaften werden gepflästert. Das Trottoir vor den Liegenschaften Münsterplatz 10 und 11 wird aufgehoben. Im Abschnitt Bäumleingasse bis St. Alban-Graben sollen die Fahrbahn einheitlich auf 5.50 Meter Breite ausgelegt und die Trottoirflächen gepflästert werden. Die Wacken werden, wie dies auch in der Augustinergasse geschehen ist, in Mörtel verlegt, geschliffen und geflammt. Dadurch entsteht eine gut begehbare Pflästerung. Schliesslich sieht das Projekt weiter vor, im Einmündungsbereich der Bäumleingasse die Fahrbahn ebenfalls zu pflästern.
Die öffentliche Planauflage für den letzten Abschnitt der zweiten Bauetappe, die Rittergasse zwischen Bäumleingasse und St. Alban-Graben, ist am 16. Mai im Kantonsblatt publiziert worden. Bei den übrigen Abschnitten ist diese Bewilligungsphase schon abgeschlossen. Die Baukosten für die zweite Bauetappe belaufen sich auf rund 7 Mio. Franken.
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