Das Bau- und Verkehrsdepartement hebt die Polizeistunde während den beiden international bedeutenden Messen "BASELWOLRD" und "Art Basel" auf.
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Ab 2011 wird für Restaurationsbetriebe und Gelegenheitswirtschaften während den Messetagen der beiden Messen "BASELWORLD" und "Art Basel" die Polizeistunde aufgehoben. Der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements ermöglicht somit den Gewerbetreibenden den Bedürfnissen der internationalen Messe-Kundschaft besser gerecht zu werden.
Für die Messetage der beiden Messen "BASELWORLD - Die Weltmesse für Uhren und Schmuck" und "Art Basel - Die internationale Kunstmesse" wird die Polizeistunde für Restaurationsbetriebe und Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen aufgehoben. Dies bedeutet, dass der Inhaber, respektive die Inhaberin einer Betriebsbewilligung zur Führung eines Restaurationsbetriebes keine kostenpflichtigen Ausnahmebewilligungen mehr zu beantragen hat, um an einem oder mehreren Messetagen der beiden Messen die ganze Nacht zu wirten. Andere bereits verfügte betriebliche Einschränkungen (z.B. Musik-Lautstärke) bleiben gültig. Zum Schutz der Anwohner gilt die Liberalisierung der Öffnungszeiten nicht im Aussenbereich.
Personen, die eine Gelegenheits- und Festwirtschaft führen möchten, und Vereins- und Klubwirtschaften, welche während dieser Zeit jedermann bewirten möchten, können für jeweils CHF 150.00 für alle Messetage eine Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligung beantragen. (Link zum Formular: s. unten)
Hinweise
Bewilligungsformular für Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligung www.bi-bs.ch/content/cmscontent/100132_bbg_gesuch_diverse_veranstaltungen.pdf
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr