Im Spannungsfeld zwischen Entwickeln und Schützen − der «Landschaftspark Wiese» als Modell einer grenzüberschreitenden Landschaftsplanung
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Der Landschaftsrichtplan «Landschaftspark Wiese» von 2001 regelt die unterschiedlichen Nutzungen der binationalen naturnahen Kulturlandschaft in der Wieseebene zwischen Basel, Weil am Rhein, Lörrach und Riehen. Zahlreiche Vorgaben zur Entwicklung wurden in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt, weitere Realisierungen sind im Gang.
In unmittelbarer Nachbarschaft zu den Zentren Basel, Weil am Rhein, Lörrach und Riehen lockt der binationale «Landschaftspark Wiese» zum Entdecken und Verweilen. Die 6 km2 grosse, naturnahe Kulturlandschaft wird seit langem intensiv genutzt – sowohl von der Bevölkerung, für die das Naherholungsgebiet abwechslungsreiche Angebote bietet, als auch für die Lebensgrundlagen: Der Landschaftspark dient der regionalen Trinkwasserversorgung sowie der Landwirtschaft, die den Landschaftsraum immer noch sichtbar prägt.
Mitte der 1990-er Jahre initiierten Naturschutzorganisationen die Erarbeitung des Landschaftsrichtplans, um die Wieseebene als Teil eines übergeordneten Grünraumverbundes zu sichern. Da das Erfordernis nachhaltigen Wirkens seit der Rio-Konferenz von 1992 ins breite Bewusstsein getreten war, wurde politisch eine exemplarische, grenzüberschreitende Planung angeregt (Anzug Markus Ritter und Kons.). In der Folge nahmen die Behörden von Basel-Stadt zusammen mit den Verantwortlichen in Weil am Rhein, die im deutschen Teil des Landschaftsparks die Landesgartenschau Grün 99 vorbereiteten, die Planung an die Hand − mit der Vorgabe, Erholungsnutzungen mit den Gewässerschutz-, Natur- und Landschaftsschutzanliegen abzustimmen. Nach einer breit angelegten öffentlichen Mitwirkung fand im Sommer 2000 die Planauflage in Basel, Weil am Rhein und Riehen statt. Im De-zember 2000 und Januar 2001 erliessen die zuständigen Instanzen den Landschaftsrichtplan.
Das zentrale Ziel des Planwerks «Landschaftspark Wiese» ist eine nachhaltige Nutzung und Entwicklung des Landschaftsraumes. Vorgaben regeln, wie die unterschiedlichen Nutzungen aufeinander abzustimmen sind. In den vergangenen zehn Jahren wurden zahlreiche Mass-nahmen umgesetzt. Im Januar 2011 wurde der Richtplan durch zwei Konzepte – ein Erholungsnutzungskonzept und ein Aufwertungskonzept Natur – ergänzt bzw. konkretisiert. Damit werden Anliegen thematisiert, die sich u.a. aus dem anhaltenden Druck auf den siedlungsnahen Landschaftsraum ergeben. Die Konzepte zeigen auf, wie die Variabilität des Er-lebens und die Ökodiversität erhöht werden können. Zurzeit ist das Konzept ‚WieseVital’ zur Revitalisierung der Wiese unter der Federführung des Departementes für Wirtschaft, Soziales und Umwelt in Erarbeitung.
Der Landschaftsrichtplan «Landschaftspark Wiese» gilt als erfolgreiches Projekt grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
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