Regionale Lösung für Gewerbeparkkarte Basel-Stadt und Basel-Landschaft
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die bikantonale Arbeitsgruppe „Gewerbeparkkarte“ schlägt eine regionale Lösung für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vor. Diese ermöglicht Handwerkern und Gewerbetreibenden zeitlich unbeschränktes Parkieren während der Arbeits-verrichtung auf beiden Kantonsgebieten. Die Gewerbeparkkarten für BS und BL sollen 2013 eingeführt, respektive im Falle Basels auf 2013 angepasst werden. Sie werden bei den Motorfahrzeugkontrollen Basel-Stadt und Basel-Landschaft bezogen werden können.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Sabine Pegoraro, Vorsteherin BUD BL, und Hans-Peter Wessels, Vorsteher BVD BS, hat einen Vorschlag für eine regionale Lösung der Gewerbeparkkarten erarbeitet. In der Arbeitsgruppe waren auch die Gemeinden sowie die Wirtschaftskammer Baselland und der Gewerbeverband Basel-Stadt vertreten. Der Vorschlag umfasst folgende Eckpunkte:
Der Kanton Basel-Landschaft führt 2013 neu eine Gewerbeparkkarte ein. Sie gilt auf dem ganzen Kantonsgebiet und kann von Handwerkern und Gewerbetreibenden aus Basel-Landschaft erworben werden. Gewerbeparkkarten für einzelne Gemeinden werden nicht mehr ausgestellt. Basel-Stadt behält die bereits bestehende Gewerbeparkkarte zu einem reduzierten Preis bei, diese kann weiterhin von Gewerbebetrieben aus der ganzen Region (auch aus dem Ausland) erworben werden.
Die Gewerbeparkkarten können einzeln pro Kanton bezogen werden: Die Jahres-Gewerbeparkkarte für den Kanton Basel-Stadt beträgt ab 2013 neu CHF 200.-, die Monatskarte CHF 30.- und die Besucher-Tageskarte CHF 10.-. Die Gewerbeparkkarte II mit grosszügigen Berechtigungen kostete in Basel bisher CHF 400.- (für maximal zwei Fahrzeuge). Der Kanton Basel-Landschaft bietet die Jahres-Gewerbeparkkarte zum Preis von CHF 100.- an.
Beide Karten können zusammen als „Kombi-Karte“ zu einem reduzierten Preis von CHF 250.- (statt CHF 300.-) erworben werden. Zum Erwerb der „Kombi-Karte“ berechtigt sind Betriebe aus den beiden beteiligten Kantonen.
Beide kantonalen Gewerbeparkkarten können bei den Motorfahrzeugkontrollen BS und BL bezogen werden. Der Handwerks- oder Gewerbebetrieb kann frei wählen, bei welcher Motorfahrzeugkontrolle er die Karte beantragt. Die Einnahmen aus dem Verkauf der „Kombi-Karten“ werden nach Abzug eines Betrags von je CHF 30.- pro Karte zugunsten der jeweiligen Motorfahrzeugkontrolle im Verhältnis des Verkaufspreises auf die Kantone verteilt.
Zum Erwerb einer Gewerbeparkkarte sind Handwerker, Gewerbetreibende, Service-monteure und Caterer mit regelmässig wechselndem Arbeitsort berechtigt. Die Gewerbe-parkkarte gestattet zeitlich unbeschränktes Parkieren während der Arbeitsverrichtung in blauen Zonen und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ab 2 Stunden maximaler Parkdauer. Zudem kann mit der Gewerbeparkkarte in Parkverbotszonen während maximal 4 Stunden parkiert werden.
Diese pragmatische und einfache Lösung wurde in der Arbeitsgruppe einvernehmlich verabschiedet. Sie liegt im Interesse der regionalen Gewerbe- und Handwerksbetriebe und kann auf 2013 eingeführt werden, vorbehältlich des Einverständnisses der beiden Kantonsregierungen sowie der Einführung gesetzlicher Anpassungen im Kanton Basel-Landschaft.
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