Zonenplanrevision - Umsetzung des Gegenvorschlags zur
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Familiengarten-Initiative: Drei Viertel des Entwicklungspotenzials an den Stadträndern bleiben erhalten. -- Am 16. November startet das Bau- und Verkehrsdepartement die zweite öffentliche Planauflage des Basisratschlags der Zonenplanrevision der Stadt Basel. Es geht vor allem um die nutzungsplanerische Umsetzung des Gegenvorschlags zur Familiengarten-Initiative. Drei Viertel des Entwicklungspotenzials an den Stadträndern bleiben erhalten.
Am 15. Mai 2011 hat die Basler Bevölkerung in der Abstimmung zur Familiengarten-Initiative den Gegenvorschlag des Grossen Rates angenommen. Dieser sieht einen stärkeren Schutz von Freizeitgärten vor, als ihn der im Sommer 2010 öffentlich aufgelegte Zonenplanentwurf beinhaltet hat. Deshalb erfolgt eine zweite öffentliche Planauflage mit entsprechenden Kor-rekturen. Dies betrifft in erster Linie die Perimeter der Stadtrandentwicklungen, in denen nun mehr Flächen für Freizeitgartenareale gesichert werden.
Die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Familiengarten-Initiative sieht die Sicherung von insgesamt über 40 ha Freizeitgartenarealen im Zonenplan durch die Festsetzung der speziellen Nutzungsvorschriften „Freizeitgartenareale“ vor. Mit dieser Festsetzung wird die Anforderung des Gegenvorschlags, mindestens 80% der total ca. 50 ha Freizeitgartenareale in der Stadt zu sichern, erfüllt. Zudem werden Anpassungen an den Stadtrandentwicklungen vorgenommen, die sich aus der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Familiengarteninitiative ergeben. Trotz Einschränkungen der ursprünglich vorgesehenen Flächen für die Stadtrandentwicklungen bieten diese nach wie vor Platz für neue öffentliche Freiräume und Wohnungen für rund 3’400 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit können rund drei Viertel der Stadtrandentwicklungen umgesetzt werden, die in der ursprünglichen Form ein Potenzial für 4'000 bis 4'500 Einwohner umfasst haben. Dies ist ein bedeutender Baustein zur Verbesserung des städtischen Wohnraumangebots. Im Übrigen wird das Bau- und Verkehrsdepartement dem Regierungsrat beantragen, die Strategie des kantonalen Richtplans hinsichtlich der neuen Entwicklungstrends und -perspektiven zu überprüfen und anzupassen, da der Kanton Basel-Stadt am prognostizierten Bevölkerungszuwachs der Agglomeration teilhaben soll.
Die Planauflage wird ebenfalls genutzt, um einige kleinere Korrekturen vorzulegen, mit denen auf Anregungen und Kritik eingegangen wird, die im Rahmen der ersten Planauflage vorgebracht wurden: Bebauungspläne mit Entwicklungsoptionen für historisch wertvolle Siedlungen, kleinere Korrekturen der Stadt- und Dorfbild-Schutz bzw. Schonzonen sowie technische Korrekturen im Bereich der Freiraumzonen.
Der Basisratschlag zur Zonenplanrevision mit den Schwerpunktthemen Stadtrandentwicklungen, Ortsbildschutz und der Einführung der Natur- und Landschaftsschutzzone wurde im Juni 2010 ein erstes Mal öffentlich aufgelegt. Gegenstand der heute angelaufenen Planauflage sind die oben erwähnten Korrekturen zur ersten Planauflage. Das Ergebnis der beiden Auflagen wird in Form eines Ratschlags voraussichtlich im Mai 2012 dem Grossen Rat vorgelegt.
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr