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Abklärung der Schutzwürdigkeit des Wohnhauses Gundeldingerstrasse 428 / 430

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Nach der Eingabe eines Neubauprojekts anstelle des prägnanten Doppelwohnhauses von 1896 an der Gundeldingerstrasse 428 / 430 prüft die Denkmalpflege, ob die Voraussetzungen für die Unterschutzstellung des Bauwerks gegeben sind. Das Haus wurde dazu provisorisch mit einem einjährigen Veränderungsverbot geschützt.

Das Mehrfamilienwohnhaus Gundeldingerstrasse 428 und 430 wurde 1896/1897 durch den Architekten und Baumeister Andreas Petitjean in historistischem Stil erbaut. Es handelt sich um ein qualitätsvolles und anschauliches Beispiel für die Architektur der 1890er-Jahre und damit aus der Entstehungszeit des umgebenden Quartiers.

Nachdem für das Haus beim Bauinspektorat ein Abbruch- und Neubaugesuch einging, beantragte die Denkmalpflege beim Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartementes eine provisorische Unterschutzstellung. Diese ist erfolgt. Gemäss Denkmalschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt dient diese Massnahme dazu, innerhalb eines Jahres die tatsächliche Schutzwürdigkeit eines Hauses zu prüfen. Um dies zu klären, hat die Kantonale Denkmalpflege ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, das die städtebauliche, architektonische und kulturgeschichtliche Bedeutung des Hauses klären soll. Aufgrund der Forschungsergebnisse und Schlüsse des Gutachtens wird die Kantonale Denkmalpflege dem Regierungsrat einen entsprechenden Antrag unterbreiten. Die Kantonale Denkmalpflege wird die Klärung der Schutzwürdigkeit so rasch als möglich durchführen.

Die Denkmalpflege und das Bau- und Verkehrsdepartement erhielten zum weiteren Schicksal des Hauses an der Gundeldingerstrasse zahlreiche Anfragen aus der Öffentlichkeit.

Weitere Auskünfte

Dr. Daniel Schneller, Telefon +41 (0)61 267 66 29 Leiter Kantonale Denkmalpflege

Bau- und Verkehrsdepartement

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